Der DEHOGA Bundesverband hat sein Merkblatt zur Handhabung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes ab 1.1.2026 um Hinweise zur umsatzsteuerlichen Erfassung von Umsätzen aus Silvesterparties, die über den Jahreswechsel hinausgehen, aktualisiert. Die Handreichung informiert darüber, welcher Mehrwertsteuersatz rechtlich korrekt anzuwenden und auszuweisen ist.
Hinweise zur Preisgestaltung werden bewusst nicht gegeben, da diese selbstverständlich in der Verantwortung jedes einzelnen Betriebs liegen.
Das Merkblatt (aktualisierter Stand vom 03. Dezember 2025) finden Sie hier: