Mehrwertsteuer

18.11.2023

Ampelspitzen haben sich auf Steuererhöhung für Speisen in der Gastronomie geeinigt

Bundeskanzler Olaf Scholz mit Wirtschaftsminister Robert Habeck (l.) und Finanzminister Christian Lindner (r.) im Bundeskanzleramt; Foto: Bundesregierung / Sandra Steins

Die Empörung in der Gastronomie ist immens – die Ampelspitzen haben sich geeinigt, den reduzierten Mehrwertsteuersatz von 7% auf Speisen in der Gastronomie Ende 2023 auslaufen zu lassen.

„Die vereinbarten Priorisierungen sind so weder nachvollziehbar noch vermittelbar. Respekt und Wertschätzung für das, was unsere Gastgeber mit ihren Beschäftigten leisten, hat die Politik mit dieser Entscheidung nicht gezeigt“, kritisiert DEHOGA-Präsident Guido Zöllick und warnt vor den dramatischen Folgen. „Statt Steuerfairness zu schaffen und Essen einheitlich mit 7% zu besteuern, werden mit der Steuererhöhung auf 19% ab 1. Januar 2024 Tausende Existenzen gefährdet, der Verlust von Lebensqualität und gastronomischer Vielfalt provoziert.“ Dramatische Umsatzeinbußen in der Branche und bei ihren Partnern, Jobverluste, Betriebsaufgaben, Insolvenzen sowie marode regionale Wirtschaftskreisläufe sind vorprogrammiert. „Diese 19%-Entscheidung macht deutliche Preiserhöhungen notwendig. Damit trifft sie Normal- und Geringverdiener besonders hart“, erklärt Zöllick. Nur mit den 7% Mehrwertsteuer sei es bislang gelungen, die enormen Kostensteigerungen nicht 1:1 an die Gäste weiterzugeben.

Besonders groß ist die Enttäuschung, da die Branche bis Mittwoch eine breite Unterstützung der Ampelspitzen erfahren hatte (wir berichteten mit unserer M@ilnews 41/2023 noch am vergangenen Dienstag). Offenbar ist diese mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts gekippt, die Umwidmung von Corona-Krediten in den Klima- und Transformationsfonds (KTF) für Klimaprojekte als verfassungswidrig zu erklären. Nun fehlen rund 60 Milliarden Euro im Sondervermögen für Klimaausgaben. „Dies darf nicht auf unserem Rücken ausgetragen werden!“, moniert Zöllick. „Wir geben ernsthaft zu bedenken: Der erwartete fiskalische Effekt von Mehreinnahmen mit einer Steuererhöhung auf 19% kann genau ins Gegenteil umschlagen, indem durch Umsatzverluste die Erwartung von Mehreinnahmen nicht eintritt. Ertragsrückgänge bedeuten auch weniger Steuereinnahmen in Bund, Ländern und Kommunen. Betriebe, die nicht mehr existieren, können auch keine Steuern zahlen.“

Mit der Steuererhöhung geraten insbesondere die vielen kleinen und mittelständischen Familienbetriebe weiter ins Straucheln. „Es dürfen nicht noch mehr öffentliche Wohnzimmer der Gesellschaft verschwinden“, sagt DEHOGA-Hauptgeschäftsführerin Ingrid Hartges. „Es kann nicht sein, dass nach dem Corona-Sonderopfer uns nun ein neues Sonderopfer auferlegt wird mit unabsehbaren negativen Folgen.“ Es sei zudem absurd, dass ab 1. Januar 2024 das Essen im Restaurant mit 19% verteuert werde, das Essen zur Mitnahme und die Lieferung bei 7% bliebe, so Hartges weiter. „Das Essen muss für unsere Gäste bezahlbar bleiben. Kneipen, Restaurants und Cafés sind wichtige soziale Treffpunkte.“

Bis zuletzt hatte der DEHOGA sich mit guten Argumenten, Appellen und vielfältigen Aktionen dafür stark gemacht, eine Steuererhöhung ab Januar 2024 abzuwenden. Zöllick betont: „Die Mitglieder des Bundestages haben das letzte Wort.“

Quelle: DEHOGA Bundesverband

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