Reduzierter MwSt.-Satz auf Speisen in der Gastronomie bis 31. Dezember 2022 verlängert

Der Deutsche Bundestag hat am 26. Februar die Verlängerung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes auf Speisen in der Gastronomie bis zum 31. Dezember 2022 beschlossen.
Das entsprechend aktualisierte DEHOGA-Merkblatt können Sie hier herunterladen.