Markenhotellerie

09.03.2022

Hotelverband veröffentlicht Kompendium der Markenhotellerie in Deutschland 2022

Mit der Neuauflage seines Kompendiums der Markenhotellerie legt der Hotelverband Deutschland (IHA) detaillierte und konsolidierte Informationen über die in Deutschland aktiven Hotelmarken vor. Die vollen Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Angebotsstruktur der deutschen (Marken-) Hotellerie werden sich so bald nicht abschätzen lassen. Was man schon heute sagen kann ist, dass sich der Trend zu Betrieben mit einer höheren Zimmerzahl weiter fortsetzt, während kleinere Einheiten zunehmend aus dem Markt ausscheiden.

Das Kompendium der Markenhotellerie informiert über Markennamen, Hotelanzahl (In- und Ausland), Standorte, Betriebsstruktur, Zimmeranzahl, Geschäftsleitung und Anschrift der Zentralen der Hotelgesellschaften. Das Verzeichnis beruht auf den Angaben der Hotelgesellschaften. Lagen keine Unternehmensauskünfte vor, wurden die Angaben vom Hotelverband Deutschland (IHA) nach bestem Kenntnisstand ergänzt.

Die im Kompendium der Markenhotellerie aufgenommenen Hotelketten und Hotelkooperationen verfügen über wenigstens vier zugehörige Häuser, davon mindestens eines in Deutschland, und operieren mit einer eigenen Dachmarkenstrategie am deutschen Markt.

IHA-Mitgliedern steht das „Kompendium der Markenhotellerie 2022“ kostenfrei unter https://www.hotellerie.de/mitglieder/iha-extranet im verbandlichen Extranet zum Download zur Verfügung.

Weitere
26.03.2024
Nachhaltigkeit

Nach Angaben der niederländischen Behörde für Verbraucher und Märkte (ACM) hat Booking.com aufgrund einer entsprechenden Beschwerde beschlossen, sein so genanntes „Travel Sustainable“-Programm ab dem 25. März 2024 weltweit vom Netz zu nehmen. Die ACM hat die Darstellung dieses Programms als irreführend eingestuft.

26.03.2024
Wirtschaftspolitik

Der Bundesrat hat am vergangenen Freitag dem Wachstumschancengesetz zugestimmt und damit den Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat vom 21. Februar 2024 bestätigt. Im Wesentlichen wurden Änderungen bei der Einführung einer degressiven AfA auf bewegliche Wirtschaftsgüter für 9 Monate, bei der auf vier Jahre befristeten Anhebung des Verlustvortrags auf 70 Prozent (ohne Gewerbesteuer) sowie bei der Ausweitung der steuerlichen Forschungsförderung vorgenommen. Der Umsatzsteuersatz für Speisen in der Gastronomie wurde nicht geändert, er verbleibt bei 19 Prozent.

26.03.2024
Bürokratie

Wie von vielen Wirtschaftsverbänden in der aktuellen Bürokratie-Debatte eingefordert, geht die Bundesregierung im Arbeitsrecht nun doch einen kleinen Schritt ins Digitalzeitalter: Im Nachweisgesetz soll der Nachweis der wesentlichen Vertragsbedingungen nicht mehr zwingend in der strengen Schriftform („nasse Unterschrift“) erfolgen müssen. Dies gilt jedoch ausdrücklich nicht für Unternehmen im Gastgewerbe!