Berlin will Zweckentfremdungsverbots-Gesetz schärfen

13.12.2017
Bild: SenStadtWohn
Bild: SenStadtWohn

Land Berlin

Der Berliner Senat hat gestern den von der Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen, Katrin Lompscher, eingebrachten Gesetzentwurf des Zweiten Änderungsgesetzes zum Zweckentfremdungsverbots-Gesetz (ZwVbG) zur Kenntnis genommen. Das am 1. Mai 2014 in Kraft getretene Zweckentfremdungsverbot schützt den Wohnraum im gesamten Stadtgebiet vor Zweckentfremdung durch Leerstand, Abriss und der Umwandlung in Gewerberäume oder Ferienwohnungen. Das Verbot wird in allen Berliner Bezirken angewendet. Die neue Fassung soll nun etwaige Gesetzeslücken schließen, Unklarheiten beseitigen und so den Schutz von bestehendem Wohnraum weiter verbessern.


...Mit dem Gesetz soll außerdem die gelegentliche private Weitervermietung der ansonsten dauerhaft selbst bewohnten Wohnung genehmigungsfrei gestellt werden, sofern eine zeitliche Obergrenze von 60 Tagen im Kalenderjahr nicht überschritten und die Anzeige- und Nachweispflicht eingehalten wird...


http://www.stadtentwicklung.berlin.de/aktuell/pressebox/archiv_volltext.shtml?arch_1712/nachricht6463.html

Land Berlin will Zweckentfremdungsverbots-Gesetz schärfen

Quelle: Land Berlin

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