EuGH erklärt italienischen 21%igen Quellensteuerabzug auf Airbnb-Vermietungen für europarechtskonform

Über die in den letzten Wochen in Angriff genommenen oder bereits umgesetzten Gesetzesinitiativen aus Brüssel zur Regulierung der Kurzzeitvermietung ("Short-term rental - STR") hatten wir bereits mit unserer M@ilnews 51/2022 vom 14. Dezember 2022 und Tobias Warnecke in seinem Blogpost "Shadow on the Wall" berichtet.
Nun hat auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg mit seiner Entscheidung vom 22. Dezember 2022 endgültig den Weg frei gemacht für den in Italien 2017 eingeführten 21%igen Quellensteuerabzug für Kurzzeitvermietungen auf Vermietungsportalen wie Airbnb oder Booking.com. Das oberste Gericht in Europa stellte klar, dass das Unionsrecht einer solchen Quellensteuer ausdrücklich nicht entgegensteht.
Nähere Informationen zum Urteil des Europäischen Gerichtshofs in der Rechtssache C-83/21 (Airbnb Ireland und Airbnb Payments UK) zur Kurzzeitvermietung von Immobilien können Sie hier abrufen:
https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2022-12/cp220212de.pdf