Airbnb muss Steuerbehörden Auskunft über Privatübernachtungen geben

Der Europäische Gerichtshof hat strengere Auskunftspflichten für Übernachtungsanbieter bekräftigt. Portale wie Airbnb können zu detaillierten Angaben gegenüber Steuerbehörden verpflichtet werden.
In dem Urteil (C-674/20) geht es konkret um eine Beherbergungssteuer in der belgischen Hauptstadtregion Brüssel, die auch für privat vermietete Wohnungen gilt. Die regionale Steuerbehörde hatte 2017 von Airbnb Auskunft über neun Unterkünfte verlangt, was das Unternehmen mit Verweis auf EU-Recht verweigerte. In diesem Streit gab der Europäische Gerichtshof jetzt den Brüsseler Behörden Recht.
In der Begründung des Gerichts heißt es, zwar gewähre die europäische Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr digitalen Dienstleistern weitreichenden Schutz vor Beschränkungen; das Steuerwesen sei davon aber ausgenommen. Es liege auch keine Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit vor. Dass digitale Vermittler wie Airbnb besonders stark davon betroffen seien, spiegele nur deren Marktanteil wider. Vergleichbare Abgaben wie in Brüssel gibt es etwa auch in Berlin.
Das Urteil bestätigt auch das bisherige Vorgehen der deutschen Steuerfahnder und ist ein wichtiger Beitrag zur Herstellung eines Level Playingfields und wurde daher vom Hotelverband außerordentlich begrüßt.