Mieter muss 221.000 Euro für seine unerlaubte Untervermietung seiner Wohnung über Airbnb zahlen

Wie die französische Tageszeitung „Le Figaro“ berichtet, wurde in Paris ein Mieter einer Zwei-Zimmer-Wohnung vom Tribunal judiciaire de Paris wegen unerlaubter Untervermietung über Airbnb zu einer Zahlung von über 221.000 Euro verurteilt. Der Mann hatte zwischen 2016 und 2020 die Wohnung mehr als 300 mal untervermietet und rund 198.000 Euro eingenommen. Diesen Betrag zuzüglich Mietrückstand (!) und Renovierungskosten muss er nach dem Gerichtsurteil den Eigentümern seiner Wohnung bezahlen.
Den Besitzern fiel im Juni 2020 auf, dass ihre Wohnung im 6. Arrondissement in der Pariser Innenstadt als Airbnb-Quartier zweckentfremdet wird. Von ihnen angeforderte Daten der Vermittlungsplattform belegten, dass die Wohnung an 1.114 Tagen für einen Preis von durchschnittlich 178 Euro pro Tag vermietet worden war. Sie selbst hatten eine Monatsmiete von 1.380 Euro kalt verlangt. Für das Urteil stützten sich die Richter auf eine Klausel im Mietvertrag, nach der eine Untervermietung der schriftlichen Zustimmung der Besitzer bedarf. Diese lag nicht vor.
Der Mieter und Airbnb verstießen außerdem gegen die französische Vorschrift für Städte mit mehr als 200.000 Einwohnern, nach der Mietwohnungen höchstens 120 Tage im Jahr touristisch untervermietet werden dürfen. Eigentlich hätte somit Airbnb das Mitgliedskonto des Mieters ab einem bestimmten Moment blockieren müssen. Für das Urteil spielte dieser Umstand aber keine Rolle.