Kurzzeitvermietung

29.03.2022
Hotelführer

Mieter muss 221.000 Euro für seine unerlaubte Untervermietung seiner Wohnung über Airbnb zahlen

No Airbnb
© ClipDealer

Wie die französische Tageszeitung „Le Figaro“ berichtet, wurde in Paris ein Mieter einer Zwei-Zimmer-Wohnung vom Tribunal judiciaire de Paris wegen unerlaubter Untervermietung über Airbnb zu einer Zahlung von über 221.000 Euro verurteilt. Der Mann hatte zwischen 2016 und 2020 die Wohnung mehr als 300 mal untervermietet und rund 198.000 Euro eingenommen. Diesen Betrag zuzüglich Miet­rückstand (!) und Renovierungskosten muss er nach dem Gerichtsurteil den Eigentümern seiner Woh­nung bezahlen.

Den Besitzern fiel im Juni 2020 auf, dass ihre Wohnung im 6. Arrondissement in der Pariser Innenstadt als Airbnb-Quartier zweckentfremdet wird. Von ihnen angeforderte Daten der Vermittlungsplattform belegten, dass die Wohnung an 1.114 Tagen für einen Preis von durchschnittlich 178 Euro pro Tag vermietet worden war. Sie selbst hatten eine Monatsmiete von 1.380 Euro kalt verlangt. Für das Urteil stützten sich die Richter auf eine Klausel im Mietvertrag, nach der eine Untervermietung der schriftlichen Zustimmung der Besitzer bedarf. Diese lag nicht vor.

Der Mieter und Airbnb verstießen außerdem gegen die französische Vorschrift für Städte mit mehr als 200.000 Einwohnern, nach der Mietwohnungen höchstens 120 Tage im Jahr touristisch untervermietet werden dürfen. Eigentlich hätte somit Airbnb das Mitgliedskonto des Mieters ab einem bestimmten Moment blockieren müssen. Für das Urteil spielte dieser Umstand aber keine Rolle.

Weitere
21.03.2023
Solidargemeinschaft

H-Hotels.com hat anlässlich der ITB ein starkes Statement zur Stärkung der Interessenvertretung der Hotellerie gegeben: Zum 1. März 2023 trat die Hotelgruppe dem Hotelverband Deutschland (IHA) bei. Die H-Hotels GmbH zählt zu den größten Hotelgesellschaften Deutschlands. Zu dem familiengeführten Unternehmen mit Sitz im hessischen Bad Arolsen gehören die Marken HYPERION, H4 Hotels, H2 Hotels, H+ Hotels, H.omes und H.ostels, die unter der Dachmarke H-Hotels.com vertrieben werden.

21.03.2023
Hotelverband
Zoom-Videokonferenz

Heute um 11.00 Uhr bieten wir wieder eine digitale "IHA-Sprechstunde" mit Vorstand und Geschäftsführung des Hotelverbandes zu aktuellen Verbandsthemen an. Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich.

20.03.2023
Corona

Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat am 20. März 2023 geurteilt, dass in Nordrhein-Westfalen Rückforderungen von Corona-Soforthilfen rechtswidrig waren, nicht benötigte Hilfen jedoch noch zurückgefordert werden dürfen. Nach Feststellung des OVG hat sich das Land NRW bei der (Teil-)Rückforderung von Corona-Soforthilfen nicht an die bindenden Vorgaben aus den Bewilligungsbescheiden gehalten, wonach die Mittel ausschließlich dazu dienten, eine finanzielle Notlage abzumildern, insbesondere Finanzierungsengpässe zu überbrücken. Die Rückforderungsbescheide seien deshalb aufzuheben.