Meistbegünstigungsklauseln: Kommission akzeptiert Verpflichtungsangebote von Amazon zu E-Books

10.05.2017
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Pressemitteilung der Europäischen Kommission

Die Europäische Kommission hat einen Beschluss angenommen, der die von Amazon angebotenen Verpflichtungen für rechtsverbindlich erklärt. Mit den Verpflichtungen werden die vorläufigen wettbewerbsrechtlichen Bedenken der Kommission hinsichtlich einer Reihe von Klauseln in Vertriebsverträgen zwischen Amazon und Verlegern von E-Books in Europa ausgeräumt.



Konkret hat Amazon folgende Verpflichtungen angeboten:

  • Amazon setzt (i) keine Klauseln durch, die Verlage verpflichten, Amazon vergleichbare preisliche und nichtpreisliche Konditionen anzubieten wie jene, die den Wettbewerbern von Amazon angeboten werden, und (ii) keine Klauseln durch, die Verlage verpflichten, Amazon über solche Konditionen zu informieren. Von den Verpflichtungen betroffen sind vor allem die Bedingungen im Zusammenhang mit alternativen/neuen Geschäftsmodellen Veröffentlichungsdatum und E-Book-Katalog, Merkmalen von E-Books, Sonderangeboten, Agenturpreis, Agenturprovision und Großhandelspreis.
     
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Meistbegünstigungsklauseln: Kommission akzeptiert Verpflichtungsangebote von Amazon zu E-Books

Quelle: EU

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