Klage einer Baufirma: VGH erklärt Rundfunkbeitrag für rechtmäßig
13.05.2014
SWR Landesschau aktuell Rheinland-Pfalz
Der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz (VGH) in Koblenz hat den Rundfunkbeitrag für rechtmäßig erklärt. Eine Straßenbaufirma aus Montabaur hatte geklagt. Sie sah sich durch die Abgabe benachteiligt und hatte Beschwerde eingelegt.
Klage einer Baufirma: VGH erklärt Rundfunkbeitrag für rechtmäßig