Insolvenzantragspflicht auch im Januar ausgesetzt
14.12.2020

Süddeutsche Zeitung / dpa
Die große Koalition hat sich darauf verständigt, die Insolvenzantragspflicht für Unternehmen im Falle einer Überschuldung auch im Januar auszusetzen. Viele Unternehmen gerieten aufgrund der Corona-Beschränkungen unverschuldet in wirtschaftliche Schieflage und benötigten staatliche Unterstützung, sagte der rechts- und verbraucherpolitische Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag, Jan-Marco Luczak, der Deutschen Presse-Agentur. "Um unsere Rettungsbemühungen nicht zu konterkarieren, setzen wir die Pflicht zur Stellung eines Insolvenzantrages daher noch einmal für den Januar aus."
Insolvenzantragspflicht auch im Januar ausgesetzt