Weiterhin Nachbesserungsbedarf beim Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung

Nach Maßgabe des Gesetzentwurfs soll es künftig ausreichen, dass Antragsteller im Ausland (Drittstaat, außerhalb der Europäischen Union) eine zweijährige Berufsausbildung absolviert haben und darüber hinaus mindestens zwei Jahre Berufserfahrung nachweisen können, um in Deutschland arbeiten zu dürfen. Eine formale Anerkennung des im Heimatland erworbenen Abschlusses ist nicht erforderlich, wenn ein Arbeitsvertrag vorliegt. Die absolvierte Berufsausbildung muss staatlich anerkannt (in dem Land, in dem der Drittstaatler seine Ausbildung absolviert hat) sein. Mit einer „Chancenkarte“ sollen Ausländer mit einem über ein Punktesystem nachgewiesenen „guten Potenzial“ auch ohne Vertrag einreisen und sich vor Ort einen Job suchen dürfen.
Die am 22. Mai 2023 stattgefundene öffentliche Anhörung des Innenausschusses des Deutschen Bundestages zum von der Bundesregierung vorgelegten „Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung“ (BT-Drucksache 20/6500) machte deutlich, dass dieser Entwurf von den geladenen Sachverständigen grundsätzlich als Schritt in die richtige Richtung bewertet wurde.
Auch der Hotelverband Deutschland (IHA) sieht im vorliegenden Gesetzentwurf den wichtigen Beginn eines schon lange geforderten Paradigmenwechsels in der Fach- und Arbeitskräfteeinwanderung aus Drittstaaten nach Deutschland. Dennoch sind wir der Auffassung, dass der Entwurf in wesentlichen Punkten noch nachgebessert werden muss, um die benötigten Mitarbeiter künftig auf dem Arbeitsmarkt anwerben zu können:
- Die auf die Visa-/(Aufenthaltstitel)-Anträge folgenden Verwaltungsverfahren bei den deutschen Auslandsvertretungen als auch den Ausländerbehörden und Anerkennungsstellen im Inland müssen zwingend entbürokratisiert, digitalisiert und mehr Personal zur Verfügung gestellt werden.
- Die Westbalkanregelung muss auch auf andere Staaten, wie bspw. Indonesien, Philippinen, Vietnam, Marokko, Mexiko, Kolumbien, Ecuador, Georgien ausgeweitet werden.
- Streichung des Tarifvorbehalts bei der kurzfristigen kontingentierten Beschäftigung und Berücksichtigung auch regionaler Bedarfe bei Festlegung der Kontingente.
- Die Chancenaufenthaltskarte soll nach dem Entwurf für max. 1 Jahr erteilt werden. Wir regen an, den Aufenthaltstitel für einen längeren Zeitraum zu erteilen, nämlich für mind. 2 Jahre. Dies würde die Ausländerbehörden im Inland entlasten und den Ausländern einen größeren Zeitraum zur Arbeitsplatzsuche sichern.
- Die geforderten Gehaltsschwellen sind zu hoch und werden damit einen großen Teil von Fachkräften ausschließen. Auch die im Entwurf vorgesehene Abweichung für tarifgebundene Arbeitgeber ist aus unserer Sicht ein Verstoß gegen die negative Koalitionsfreiheit.
- Beibehaltung der Möglichkeit der Ferienbeschäftigung von Fachschülern.
- Ausländische, landestypische Berufsqualifikationen, die keine mindestens zweijährige staatlich anerkannte Ausbildung darstellen (so wie vom Entwurf gefordert), sollten berücksichtigt werden.
- Flexible Handhabung der Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Vereinbarung im Rahmen der Anerkennungspartnerschaft.
- Unterstützung der Unternehmen beim Recruiting im Ausland.
- Staatlich finanzierte Sprachkurse.