Chancen-Aufenthaltsrechtsgesetz ist in Kraft getreten

Das Gesetz zur Einführung eines Chancen-Aufenthaltsrechts für gut integrierte Menschen ist über den Jahreswechsel in Kraft getreten.
Die Neuregelung betrifft rund 136.000 bereits in Deutschland integrierte Menschen, die am 31. Oktober 2022
- seit fünf Jahren
- geduldet, gestattet oder mit einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland leben
- nicht straffällig geworden sind und
- sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung bekennen.
Gut integrierte Jugendliche und Heranwachsende können bereits nach drei Jahren Aufenthalt sowie bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres eine Aufenthaltserlaubnis erhalten.
Diese erhalten ein 18-monatiges Aufenthaltsrecht. In dieser Zeit können sie die Voraussetzungen erlangen, um ein dauerhaftes Bleiberecht ein Deutschland zu erhalten. Dazu gehören insbesondere Nachweise über die Lebensunterhaltssicherung durch eine Erwerbstätigkeit, gute Kenntnisse der deutschen Sprache und den Erwerb eines Identitätsnachweises.
Bestimmte Regelungen aus dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz werden entfristet, um den Standort Deutschland für Fachkräfte aus Nicht-EU-Staaten attraktiver zu machen. Der Familiennachzug zu solchen Fachkräften soll laut Gesetzentwurf dadurch erleichtert werden, dass nachziehende Angehörige keinen Sprachnachweis erbringen müssen. Der Zugang zu Integrationskursen und Berufssprachkursen soll künftig allen Asylbewerbern im Rahmen verfügbarer Plätze offenstehen.
Die Integrationskurse für Asylbewerberinnen und Asylbewerber werden von Anfang an geöffnet.