Eckpunkte zur Fach- und Arbeitskräfteeinwanderung beschlossen

Die Bundesregierung hat am 30. November 2022 Eckpunkte zur Fachkräfteeinwanderung aus Drittstaaten beschlossen.
Die Eckpunkte zur Fachkräfteeinwanderung basieren im Grundsatz auf drei Säulen: Die Fachkräftesäule (diese bleibt weiterhin die zentrale Säule bei der Einwanderung), die Erfahrungssäule und die Potenzialsäule. Daneben soll es noch Maßnahmen für eine Form der Zuwanderung geben, die keine akademische oder berufliche Qualifikation erfordert (wie z.B. die Entfristung und Ausweitung der Westbalkanregelung). Ferner sollen Werbemaßnahmen und die Zusammenarbeit mit Drittstaaten intensiviert werden.
Die finalen Gesetzentwürfe liegen noch nicht vor. Sie sollen im 1. Quartal 2023 vom Bundeskabinett beschlossen werden.
A. Drei-Säulen-System
1. Fachkräftesäule (für Hochschulabsolventen oder beruflich Qualifizierte aus Drittstaaten)
- Voraussetzungen sind neben dem anerkannten Abschluss ein Arbeitsvertrag sowie zu Inländern gleichwertige Beschäftigungsbedingungen.
- Fachkräfte sollen künftig jede qualifizierte Beschäftigung in nicht-reglementierten Berufen ausüben können.
- Nationale Aufenthaltserlaubnis für ausländische Fachkräfte mit einem deutschen oder einem in Deutschland anerkannten Abschluss.
- Bei teilweiser Gleichwertigkeit der Qualifikation soll die Einreise und Beschäftigung als Fachkraft erfolgen können. Die volle Anerkennung soll innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren nach der Einreise nachgeholt werden können.
- Möglichkeiten zur Nebenbeschäftigung bei Bildungsaufenthalten (20 Stunden/Woche).
2. Erfahrungssäule (für Drittstaatsangehörige, die mind. zwei Jahre Berufserfahrung und einen im Herkunftsland anerkannten mind. zweijährigen Berufsabschluss haben)
- Voraussetzung: mindestens zwei Jahre Berufserfahrung in dem Beruf, der ausgeübt werden soll und einen im Herkunftsland staatlich anerkannten mindestens zweijährigen Berufsabschluss.
- Verzicht auf formale Anerkennung des ausländischen Abschlusses, aber Mindestgehalt: 45 % der Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung: Das bedeutet für 2023: 39.420 € (alte Bundesländer) bzw. 38.340 € (neue Bundesländer) jährlich. Eine Abweichung von der Gehaltsschwelle nach unten ist bei Tarifbindung des Arbeitgebers möglich.
- Die Prüfung der Sprachkenntnisse obliegt dem Arbeitgeber.
3. Potenzialsäule (für Drittstaatsangehörige ohne deutschen Arbeitsvertrag, auf Basis einer Chancenkarte)
- Einführung einer Chancenkarte zur Arbeitssuche basierend auf einem Punktesystem.
- Auswahlkriterien können auf Qualifikation, Sprachkenntnisse, Berufserfahrung, Deutschlandbezug und Alter basieren.
- Möglichkeit einer zweiwöchigen Probebeschäftigung in Vollzeit während der Arbeitsplatzsuche.
B. Weitere Maßnahmen für Zuwanderung in Tätigkeiten, die keine akademische oder berufliche Qualifikation erfordern
- In Abstimmung mit der Bundesregierung kann die BA befristete Kontingente für bestimmte Branchen festlegen. Dafür muss ein „arbeitsmarktlicher Bedarf“ festgestellt werden. Beschäftigte sollen dann unabhängig von der Qualifikation für bis zu sechs Monate innerhalb von zwölf Monaten einreisen können. Die Beschäftigung muss bei tarifgebundenen Arbeitgebern erfolgen. Eine kurzfristige sozialversicherungsfreie Beschäftigung soll hier ausgeschlossen werden.
- Die Westbalkanregelung soll entfristet werden und das Kontingent deutlich erhöht werden. Eine Ausweitung auf weitere Länder wird von der Bundesregierung angestrebt.
- Mit einer Arbeitserlaubnis der BA sollen aus bestimmten „Positivstaaten“ Einreisen von 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen ermöglicht werden.
C. Werbemaßnahmen und Zusammenarbeit mit Drittstaaten
- Es sind Werbemaßnahmen geplant, wie z.B. das Standort-Marketing für Deutschland im Rahmen von „Make it in Germany“ zu intensivieren und Werbung für Deutschland als Einwanderungsland in bestimmten Staaten zu machen. Offene Stellen sollen zudem international bekannt gemacht werden.
- Pilotprojekte zur Gewinnung ausländischer Fachkräfte sollen weiterentwickelt werden.
- Anerkennungsverfahren für ausländische Berufsabschlüsse sollen digitalisiert, optimiert und beschleunigt werden. Auch Unterstützungs- und Qualifizierungsangebote sollen ausgebaut werden.
- Die Verwaltungsverfahren sollen durch verschiedene Vorhaben digitalisiert, beschleunigt und transparenter gestaltet werden. Die am Visumverfahren beteiligten Behörden (Auslandsvertretungen, Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten, Ausländerbehörden, Bundesagentur für Arbeit, zuständige Stellen für die Anerkennung beruflicher Qualifikationen) sollen Probleme bei den Verfahrensabläufe beseitigen.
Die Zusammenfassung der Eckpunkte durch das Bundesarbeitsministerium finden Sie hier.