Human Resources

25.11.2022
Hotelführer

Keine Gewährung von Kurzarbeitergeld allein aufgrund aktueller Energiekostensteigerungen

© Bundesagentur für Arbeit

Im Hinblick auf einen (von einigen Unternehmen angedachten) Bezug von Kurzarbeitergeld (Kug) aufgrund der hohen Energiekosten verweisen wir auf die FAQ der Bundesagentur für Arbeit zum Kug, nach denen eine Gewährung von Kurzarbeitergeld ausschließlich wegen aktueller Kostensteigerungen, insbesondere bei Gas und anderen Energieträgern, nicht möglich ist.

Ein Anspruch auf Kurzarbeitergeld besteht dann, wenn der eingetretene Arbeitsausfall, der in der Kurzarbeitsanzeige konkret dargelegt werden muss, auf wirtschaftlichen Ursachen oder einem unabwendbaren Ereignis beruht. Ein unabwendbares Ereignis könnte bei einem Hotelunternehmen z.B. eintreten, wenn aufgrund einer Gasmangellage die Bundesnetzagentur seine Energieversorgung einschränkt.

Preissteigerungen stellen kein unabwendbares Ereignis im Sinne des Kurzarbeitergeldes dar, da es sich hierbei um ein übliches, allgemeines Marktrisiko handelt. Daher sind Preissteigerungen nicht als unabwendbares Ereignis im Sinne des Kurzarbeitergeldrechts anzusehen, das die Ausführung der Arbeit in einem Betrieb, wie zum Beispiel in Folge eines Brandes, vorübergehend teilweise oder ganz unmöglich machten.

Wirtschaftliche Ursachen für Arbeitsausfälle im Sinne des Kurzarbeitergeldrechts liegen lt. FAQ der Bundesagentur für Arbeit vor bei konjunkturell bedingten Auftrags-/Nachfragerückgängen, strukturellen Veränderungen in einzelnen Branchen oder Regionen der Wirtschaft oder Störungen in der (internationalen) Arbeitsteilung und damit Ursachen, die sich durch Marktveränderungen/-verschiebungen aus der Teilnahme des Betriebs am Wirtschaftsleben ergeben. Hohe Energiepreise werden wie auch Preissteigerungen bei anderen Betriebskosten hiervon nicht erfasst.

Preissteigerungen könnten mittelbar eine wirtschaftliche Ursache für Arbeitsausfälle im Sinne des Kurzarbeitergeldrechts sein, so der DEHOGA Bundesverband. Allerdings nur dann, wenn sich daraus, z.B. wegen Stornierungen, einem Nachfragerückgang oder einer strukturellen Veränderung in der gesamten Branche oder einer Tourismusregion, ein unvermeidbarer Arbeitsausfall ergibt. Das kann in einem gastgewerblichen Betrieb z.B. dann der Fall sein, wenn die Energiekostensteigerung Preiserhöhungen erforderlich macht, durch die dann wiederum die Gästenachfrage sinkt. Unternehmen ist in solchen Fällen dringend zu empfehlen, die Auswirkungen der Energiepreissteigerungen auf den Umsatz und vor allem auf die Tätigkeiten der Beschäftigten im Betrieb konkret darzulegen. Dargelegt werden sollten auch Bemühungen des Betriebes, den Arbeitsausfall zu vermeiden, z.B. indem Energieeffizienzmaßnahmen zur Reduzierung der Energiekosten eingesetzt wurden.

Für Kug muss der Arbeitsausfall erheblich und vorübergehend sein.

Nach den aktuell bis zum 31. Dezember 2022 verlängerten Kug-Sonderregelungen reicht es aus, wenn mindestens 10 % der Beschäftigten von einem Arbeitsausfall mit mehr als 10 % Entgeltausfall betroffen sind. Vorübergehend ist der Arbeitsausfall, wenn mit gewisser Wahrscheinlichkeit in absehbarer Zeit wieder mit Übergang zur normalen Arbeitszeit zu rechnen ist.

Unternehmer sollten bedenken, dass zwar die erleichterten Zugangsregelungen zum Kug bis zum Jahresende verlängert wurden, nicht aber die Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge und nicht die erhöhten Kug-Sätze.

Mehr Informationen finden Sie unter Informationen für Unternehmen zum Kurzarbeitergeld - Bundesagentur für Arbeit (arbeitsagentur.de)

Weitere
30.03.2023
upnxt

Das erste Hospitality Festival seiner Art, durchgeführt von Festivalideengeber elevatr und Hotelverband Deutschland als Co-Host sowie vielen weiteren tollen Partnern, findet in weniger als drei Monaten statt. Achtung: Die Frist des Early Bird Ticket Sales endet bereits morgen, 31. März 2023!

30.03.2023
Schengen

Die Botschafterinnen und Botschafter der EU-Mitgliedstaaten haben sich gestern auf das Verhandlungsmandat des Rates für einen Vorschlag zur Digitalisierung des Visumverfahrens geeinigt. Mit dem Vorschlag wird die Möglichkeit eingeführt, online Visa zu beantragen, und die derzeitige Visummarke wird durch ein digitales Visum ersetzt.

30.03.2023
Payment

Mit dieser Umfrage möchten wir uns einen Überblick darüber verschaffen, in welchem Umfang Hotels in Deutschland Kautionen bzw. Sicherheitshinterlegungen von ihren Gästen verlangen und für welchen Zweck diese eingesetzt werden. Um diese Thematik aus allen Blickwinkeln zu beleuchten und eine breite Datenbasis für ein möglichst umfassendes Branchenbild zu gewinnen, bitten wir Sie, an unserer kurzen Umfrage teilzunehmen.