Verlängerung der Zugangserleichterungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld bis Ende 2022

Aufgrund der drohenden Rezession in den nächsten Monaten hat die Bundesregierung die Verlängerung der Zugangserleichterungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld bis Ende des Jahres beschlossen. Wenn in Betrieben mindestens 10 Prozent der Beschäftigten einen Arbeitsausfall von mehr als 10 Prozent haben, ist dies als Voraussetzung für den Bezug von Kurzarbeitergeld bis zum 31. Dezember 2022 ausreichend.
Auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden (Minusstunden) wird weiterhin verzichtet. Diese Zugangserleichterungen umfassen auch Betriebe, die ab dem 1. Oktober 2022 neu oder nach einer mindestens dreimonatigen Unterbrechung erneut Kurzarbeit anzeigen müssen.
Die Sozialversicherungsbeiträge werden unverändert für die ausgefallenen Arbeitsstunden bis maximal Juli 2023 nur dann zur Hälfte erstattet, wenn die Kurzarbeit mit einer beruflichen Weiterbildung verbunden wird, die bestimme Mindestvoraussetzungen erfüllt.