Human Resources

02.08.2022
Hotelführer

Umsetzungshilfen des BIBB für die neue Ausbildung sind da

© ClipDealer

Ab 1. August 2022 gelten für sechs Ausbildungsberufe im Gastgewerbe modernisierte Ausbildungsordnungen. 

Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) hat dazu drei Umsetzungshilfen für die Küchen-, Hotel- und Gastronomieberufe herausgegeben. Die drei Publikationen der Reihe „Ausbildung gestalten“ bieten umfangreiche Unterstützung bei der Umsetzung der neuen und aktualisierten Ausbildungsinhalte der sieben Berufe in die Praxis. Sie enthalten umfangreiche Praxisbeispiele für die Lernziele der Ausbildungsrahmenpläne. Didaktische Hinweise, exemplarische Handlungssituationen sowie Beispiele für betriebliche Ausbildungspläne, Ausbildungsnachweise, Lernsituationen und Prüfungsaufgaben runden das Angebot ab. Alle Inhalte und Materialien wurden von Expertinnen und Experten aus der schulischen und betrieblichen Ausbildungspraxis verfasst. Der DEHOGA dankt den Autorinnen und Autoren herzlich für diese wichtige Arbeit!

Die Umsetzungshilfen und Zusatzmaterialien können auf den Berufeseiten des BIBB / Berufe im Gastgewerbe kostenlos als PDF heruntergeladen oder als kostenpflichtige Printversion bestellt werden. 

Weitere
24.05.2023
Hotelverband

Im Rahmen des Hospitality Festivals upnxt laden wir Sie zur IHA-Mitgliederversammlung am 21. Juni 2023 um 16:00 Uhr in das Science Congress Center Munich nach Garching bei München ein. Informieren Sie sich aus erster Hand und gestalten Sie die Branchenpolitik mit! Bitte beachten Sie die aktualisierte Tagesordnung mit einer Nachwahl zum Beirat sowie die Unterlagen zum Tagesordnungspunkt „Finanzen“.

24.05.2023
Energie

Der Hotelverband und sein Preferred Partner ENGIE Deutschland haben ein „Energieeffizienz- und Klimaschutz Netzwerk - Speziell für die IHA-Hotellerie“ gestartet und laden interessierte IHA-Mitglieder ein, sich an diesem Netzwerk zu beteiligen. Am 12. Juni 2023 findet von 9.00 bis 15.30 Uhr das nächste Treffen auf Usedom statt.

24.05.2023
Human Resources

Nach Maßgabe des Gesetzentwurfs soll es künftig ausreichen, dass Antragsteller im Ausland (Drittstaat, außerhalb der Europäischen Union) eine zweijährige Berufsausbildung absolviert haben und darüber hinaus mindestens zwei Jahre Berufserfahrung nachweisen können, um in Deutschland arbeiten zu dürfen. Eine formale Anerkennung des im Heimatland erworbenen Abschlusses ist nicht erforderlich, wenn ein Arbeitsvertrag vorliegt.