Neue Regelung für eine einheitliche digitale Übermittlung von Sozialversicherungsdaten ab 2023

Das seit 2012 eingeführte Verfahren der elektronischen Übermittlung von Sozialversicherungsdaten für die elektronisch unterstützte Betriebsprüfung (euBP) erhält nach Mitteilung der Deutschen Rentenversicherung ab dem 1. Januar 2023 neue gemeinsame Grundsätze.
Die Digitalisierung dieses Prozesses soll den Aufwand für Betriebsprüfungen erleichtern und Arbeitgebern eine effektive Möglichkeit bieten, die Personal-Daten schnell und unkompliziert zu übermitteln.
Die entsprechenden Dokumente sowie FAQ finden Sie auf der euBP-Infoseite der Deutschen Rentenversicherung.