BDA legt FAQ zur elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) vor

Im Rahmen der Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinung (eAU) können Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeitszeiten der Mitarbeiter bereits elektronisch bei den Krankenkassen abrufen. Noch bis Ende dieses Jahres läuft eine Pilotphase. Ab dem 1. Januar 2023 wird das elektronische Verfahren obligatorisch sein.
Die Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände (BDA) hat nun einen ausführlichen FAQ-Katalog zur Umsetzung der eAU veröffentlicht.
Auch ein kurzes Erklärvideo der AOK steht zur Verfügung.