Gesetzentwurf zur Umsetzung der Richtlinie über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen vorgelegt

Die Bundesregierung hat am 2. Mai 2022 einen Gesetzentwurf (BT-Drucksache 20/1636) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1152 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen in der Europäischen Union im Bereich des Zivilrechts vorgelegt.
Die Arbeitsbedingungenrichtlinie verfolgt das Ziel, transparente und vorhersehbarere Beschäftigungen zu fördern. Als Maßnahmen sind vorgesehen
- eine Pflicht des Arbeitgebers zur Unterrichtung über die wesentlichen Aspekte des Arbeitsverhältnisses (sog. Nachweispflichten),
- die Festlegung von Mindestanforderungen an die Arbeitsbedingungen in Bezug auf die Höchstdauer einer Probezeit, Mehrfachbeschäftigung, Mindestvorhersehbarkeit der Arbeit, Ersuchen um einen Übergang zu einer anderen Arbeitsform sowie Pflichtfortbildungen.
Spätestens ab dem 1. August 2022 sind die in der Richtlinie festgelegten Rechte und Pflichten auf alle Arbeitsverhältnisse anzuwenden.