Die neuen Ausbildungsordnungen sind im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden

Die neuen Ausbildungsordnungen sind gestern im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden! Die Ausbildung im Gastgewerbe wird für alle ab dem 1. August 2022 beginnenden Ausbildungsverhältnisse somit nach den neuen Ausbildungsrahmenplänen und Prüfungsregelungen durchgeführt.
Die Verordnungs- und Ausbildungsrahmenplan-Texte finden Sie ab sofort auf der neuen Webseite des DEHOGA Bundesverbandes zu den neugeordneten Ausbildungsberufen unter www.dehoga-ausbildung.de. Die Veröffentlichung der Rahmenlehrpläne durch die Kultusministerkonferenz (KMK) ist noch nicht erfolgt.
Die neuen Ausbildungsordnungen sind das Ergebnis intensiver, langjähriger Arbeit der von den Sozialpartnern für das Verfahren benannten Sachverständigen. Die wichtigsten Neuerungen im Überblick:
Die Ausbildung im Gastgewerbe wird für alle ab dem 1. August 2022 beginnenden Ausbildungsverhältnisse nach den neuen Ausbildungsrahmenplänen und Prüfungsregelungen durchgeführt.
Es stehen dann insgesamt sieben Berufe zur Verfügung. Darunter sind folgende Ausbildungsberufe mit dreijähriger Ausbildungsdauer:
- Hotelfachmann/Hotelfachfrau
- Kaufmann/Kauffrau für Hotelmanagement (Weiterentwicklung aus Hotelkaufmann/-frau)
- Fachmann/Fachfrau für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie (Weiterentwicklung aus Restaurantfachmann/-frau)
- Fachmann/Fachfrau für Systemgastronomie
- Koch/Köchin
Hinzu kommen zwei Ausbildungsberufe mit zweijähriger Ausbildungsdauer, die durch Profilschärfung aus der ehemaligen Fachkraft im Gastgewerbe entstanden sind:
- Fachkraft für Gastronomie (mit den Schwerpunkten Restaurantservice oder Systemgastronomie)
- Fachkraft Küche
Der Ausbildungsberuf Fachkraft Küche ist zunächst auf sieben Jahre befristet und wird evaluiert.
Die Prüfungen und die Prüfungsanforderungen wurden modernisiert. In allen dreijährigen Ausbildungsberufen ersetzt eine gestreckte Abschlussprüfung in zwei Teilen die bisherige Aufteilung aus Zwischen- und Abschlussprüfung. Außerdem wurden die Prüfungen so gestaltet, dass ein Fortsetzen der Ausbildung nach einem zweijährigen Beruf ebenso möglich ist wie die Zuerkennung eines zweijährigen Abschlusses bei nicht bestandener Abschlussprüfung im dreijährigen Beruf. Mit der Einführung von Zusatzqualifikationen gibt es erstmals bundesweit ein Angebot über die verpflichtenden Mindestinhalte der Ausbildungsrahmenpläne hinaus. Angehende Köche und Köchinnen können die vegetarische und vegane Küche, Auszubildende in den dreijährigen Gastro- und Hotelberufen die Bereiche Bar und Wein vertiefen. Dadurch wird insbesondere für leistungsstarke und besonders motivierte Auszubildende und deren Ausbildungsbetriebe eine Spezialisierungsmöglichkeit geschaffen.
Die zentrale E-Mail-Adresse neuordnung@dehoga.de ist für alle Fragen rund um die neugeordneten gastgewerblichen Berufe freigeschaltet.
Weitere Kommunikationsprodukte wie Flyer, eine Musterpräsentation und Banner werden sukzessive zeitnah folgen. Auch das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) plant eine zentrale Homepage unter www.bibb.de.
Quelle: DEHOGA Bundesverband