Klarstellung des Bundesarbeitsministeriums zur dritten Änderungsverordnung der ersten Förderlinie

Wir hatten Sie bereits informiert, dass die Antragsfrist für die Ausbildungsprämie (plus) und den Zuschuss zur Verhinderung von Kurzarbeit im Rahmen des Bundesprogrammes „Ausbildungsplätze sichern“ verlängert wurde. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat nun allerdings klargestellt, dass die Förderzeiträume nicht verlängert wurden. Mit der Änderungsverordnung ist nur die Möglichkeit eingeräumt worden, bis zum 15. Mai 2022 Anträge auf eine Förderung auch nachträglich durch Kleinbeihilfen und nicht nur durch De-minimis-Beihilfen zu ermöglichen.
Im Rahmen des Bundesprogramms "Ausbildungsplätze sichern" können aktuell also weiterhin noch Anträge auf Ausbildungsprämien (plus) gestellt werden für Ausbildungsverhältnisse, die bis spätestens 15. Februar 2022 beginnen. Die weiteren Fördermöglichkeiten (Prämie für die Übernahme von Auszubildenden aus Insolvenzbetrieben, Bezuschussung der Gehälter von Auszubildenden /Ausbildern bei deren Ausnahmen von der Kurzarbeit, sowie Lockdown-II-Sonderzuschuss) sind ausgelaufen.
Der DEHOGA Bundesverband wird sich dafür einsetzen, dass diese Entscheidung revidiert wird. Es ist zur Stabilisierung des Ausbildungsmarktes unbedingt notwendig, dass auch in diesem Jahr noch Ausbildungsprämien gezahlt werden. Zudem ist es weiter erforderlich, dass der Zuschuss zur Vermeidung von Kurzarbeit weitergezahlt wird.
Quelle: DEHOGA Bundesverband