Antragsfristen zum Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ verlängert

Zum 1. Januar 2022 ist eine Änderung der ersten Förderrichtlinie für das Bundesprogramm "Ausbildungsplätze sichern" in Kraft getreten. Danach können Anträge für Ausbildungsprämien (plus) und für Zuschüsse zur Vermeidung von Kurzarbeit nun bis zum 15. Mai 2022 gestellt werden
Die ursprünglich vorgesehenen Antragsfristen für Zuschüsse zur Vermeidung von Kurzarbeit (31. Dezember 2021 ) und für Ausbildungsprämien (plus) (15. Februar 2022) wurden verlängert. Nicht verlängert wurde die Antragsfrist für Prämien bei der Übernahme von Auszubildenden aus Insolvenzbetrieben. Diese endete am 31. Dezember 2021.