(Update) Hotelvertrieb: Booking und Expedia wollen Rabatte
von Sabine Pracht, fvw (Abo)
Der Streit um Ratenparitäten und mögliche Wettbewerbsverzerrungen im Hotelvertrieb erreicht in Großbritannien eine neue Stufe: Stimmt die Wettbewerbsbehörde zu, dürfen Portale künftig rabattieren.
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Vom Hotelverband IHA, der sich seit langem für das Ende der Preisparitäten einsetzt, gibt es zum Vorstoß mittlerweile folgende offizielle Stellungnahme: „Dem OFT-Verfahren kommt für Deutschland keinerlei Präjudizwirkung zu: Das OFT hat ausdrücklich nicht die Verpflichtungen zur Ratenparität beziehungsweise die Meistbegünstigungsklauseln der OTAs im Visier. Und so hat das OFT auch keine Beurteilung vorgenommen, ob Meistbegünstigungsklauseln eine Verletzung von Artikel 101 (1) AEUV darstellen (Ziffer 3.16 der OFT-Entscheidung). Das OFT hat sich allerdings ausdrücklich vorbehalten (Ziffer 5.38), die Ratenparität in einem separaten Verfahren auf ihre Kartellrechtskonformität zu testen.
Der Schwerpunkt der Untersuchungen des OFT liegt unserer Kenntnis nach auf etwaigen einzelvertraglichen Regelungen zur Rabattierung von Zimmerpreisen, in denen das OFT wohl eine „bezweckte Wettbewerbsbeschränkung“ sieht. Ob ein Gegenseitigkeits-Agreement der drei größten Markt-Player geeignet ist, Wettbewerbsbedenken zu zerstreuen, wird das öffentliche Anhörungsverfahren zeigen. Aus unserer Sicht machen partielle Lösungen, die das Grundsatzproblem verpflichtender Ratenparitäten ausklammern, eher weniger Sinn.“
(Update) Hotelvertrieb: Booking und Expedia wollen Rabatte