Gesundheitstourismus
CDU/CSU-Bundestagsfraktion fragt nach Förderung von Kurorten und Heilbädern in Deutschland
Mit der Förderung der anerkannten Kurorte und Heilbäder in Deutschland befasst sich die CDU/CSU-Fraktion in einer aktuellen Kleinen Anfrage (Bundestags-Drucksache 20/5973). Die Unions-Abgeordneten wollen wissen, ob die Bundesregierung konkrete Initiativen ergreifen will, um Heilbäder und Kurorte als Gesundheitskompetenzorte nachhaltig zu stärken und zu fördern.
Die 350 prädikatisierten Heilbäder und Kurorte in Deutschland sind ein wichtiger Eckpfeiler des deutschen Gesundheitswesens und selbstverständlich auch von großer touristischer Relevanz. Bis zum Jahr 2021 war die ambulante Vorsorgekur jedoch nur eine „Kann-Leistung“ der Krankenkassen. In der Folge wurde diese Kurform kaum noch genehmigt. Seit dem 1. Juni 2021 ist die ambulante Vorsorgemaßnahme nach § 23 Absatz 2 SGB V jedoch wieder eine Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenkassen. Dennoch nehmen Berichten zufolge bislang nur wenige Patientinnen und Patienten ihren Anspruch auf eine ambulante Vorsorgemaßnahme tatsächlich wahr bzw. beantragten diese erst gar nicht.
Nach Ansicht der CDU/CSU-Bundestagsfraktion werden dagegen Beitragsmittel der gesetzlich Versicherten außerhalb der Grenzen des deutschen Gesundheits- und Sicherungssystems
im Sinne des § 23 Absatz 2 SGB V fehlgeleitet ausgegeben. Dies gehe gegen die Interessen der deutschen Heilbäder und Kurorte und gefährde heimische Arbeitsplätze und schwäche die
übergeordnete medizinische Versorgung in den ländlichen Regionen.
Über die noch ausstehende Antwort der Bundesregierung werden wir selbstverständlich informieren.