Gesundheitsschutz

16.12.2021
Hotelführer

Verwaltungsgericht Hannover begrenzt Aufenthaltsdauer in Mini-Hotel

Foto: www.boxhotel.de/boxhotel-hannover-city/

In einem Hotel mit fensterlosen Mini-Zimmern in Hannover dürfen Gäste nur drei Tage am Stück übernachten. Das hat das Verwaltungsgericht Hannover am 15. Dezember 2021 (Az.: 4 A 1173/20) entschieden und eine Klage des Boxhotels Hannover weitgehend abgewiesen.

Es handele sich um ein "besonderes Erlebnis", auf das sich die Gäste bewusst einließen, lautete des Argument des Betreibers. Er hatte gegen die Stadt Hannover geklagt. Diese hatte verfügt, dass Menschen dort nur drei Tage hintereinander übernachten dürfen. Die Stadt beruft sich auf das Oberverwaltungsgericht Lüneburg: Es hatte im Mai in einem anderen Fall entschieden, dass ein Boxhotel gebaut werden darf, wenn es auf einen kurzzeitigen Aufenthalt in den Zimmern ausgerichtet ist.

Das Verwaltungsgericht Hannover schloss sich dieser Auffassung an: Ein Boxhotel sei nur auf einen kurzzeitigen Aufenthalt ausgerichtet. Die 4. Kammer bezog sich in ihrer Entscheidung auf die Betriebsbeschreibung, wonach das Hotel vor allem für Kunden sei, die nach einer günstigen Übernachtung suchten.

Erfolgreich war der Betreiber des Boxhotels dahingehend, dass über die Einhaltung der 3-Tage-Regel kein Nachweis erbracht werden muss. Diesen hatte die Stadt ebenfalls gefordert.

Gegen den Entscheid kann Einspruch vor dem Oberverwaltungsgericht eingelegt werden.

Die vorbereitende Pressemitteilung zum gegenständlichen Fall vom 14. Dezember 2021 finden Sie

Weitere
21.03.2023
Solidargemeinschaft

H-Hotels.com hat anlässlich der ITB ein starkes Statement zur Stärkung der Interessenvertretung der Hotellerie gegeben: Zum 1. März 2023 trat die Hotelgruppe dem Hotelverband Deutschland (IHA) bei. Die H-Hotels GmbH zählt zu den größten Hotelgesellschaften Deutschlands. Zu dem familiengeführten Unternehmen mit Sitz im hessischen Bad Arolsen gehören die Marken HYPERION, H4 Hotels, H2 Hotels, H+ Hotels, H.omes und H.ostels, die unter der Dachmarke H-Hotels.com vertrieben werden.

21.03.2023
Hotelverband
Zoom-Videokonferenz

Heute um 11.00 Uhr bieten wir wieder eine digitale "IHA-Sprechstunde" mit Vorstand und Geschäftsführung des Hotelverbandes zu aktuellen Verbandsthemen an. Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich.

20.03.2023
Corona

Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat am 20. März 2023 geurteilt, dass in Nordrhein-Westfalen Rückforderungen von Corona-Soforthilfen rechtswidrig waren, nicht benötigte Hilfen jedoch noch zurückgefordert werden dürfen. Nach Feststellung des OVG hat sich das Land NRW bei der (Teil-)Rückforderung von Corona-Soforthilfen nicht an die bindenden Vorgaben aus den Bewilligungsbescheiden gehalten, wonach die Mittel ausschließlich dazu dienten, eine finanzielle Notlage abzumildern, insbesondere Finanzierungsengpässe zu überbrücken. Die Rückforderungsbescheide seien deshalb aufzuheben.