Verwaltungsgericht Hannover begrenzt Aufenthaltsdauer in Mini-Hotel

In einem Hotel mit fensterlosen Mini-Zimmern in Hannover dürfen Gäste nur drei Tage am Stück übernachten. Das hat das Verwaltungsgericht Hannover am 15. Dezember 2021 (Az.: 4 A 1173/20) entschieden und eine Klage des Boxhotels Hannover weitgehend abgewiesen.
Es handele sich um ein "besonderes Erlebnis", auf das sich die Gäste bewusst einließen, lautete des Argument des Betreibers. Er hatte gegen die Stadt Hannover geklagt. Diese hatte verfügt, dass Menschen dort nur drei Tage hintereinander übernachten dürfen. Die Stadt beruft sich auf das Oberverwaltungsgericht Lüneburg: Es hatte im Mai in einem anderen Fall entschieden, dass ein Boxhotel gebaut werden darf, wenn es auf einen kurzzeitigen Aufenthalt in den Zimmern ausgerichtet ist.
Das Verwaltungsgericht Hannover schloss sich dieser Auffassung an: Ein Boxhotel sei nur auf einen kurzzeitigen Aufenthalt ausgerichtet. Die 4. Kammer bezog sich in ihrer Entscheidung auf die Betriebsbeschreibung, wonach das Hotel vor allem für Kunden sei, die nach einer günstigen Übernachtung suchten.
Erfolgreich war der Betreiber des Boxhotels dahingehend, dass über die Einhaltung der 3-Tage-Regel kein Nachweis erbracht werden muss. Diesen hatte die Stadt ebenfalls gefordert.
Gegen den Entscheid kann Einspruch vor dem Oberverwaltungsgericht eingelegt werden.
Die vorbereitende Pressemitteilung zum gegenständlichen Fall vom 14. Dezember 2021 finden Sie