Gerichtsbeschluss: Berghain kann Veranstaltungen mit sieben Prozent versteuern
15.09.2016
von Jens Balzer, Berliner Zeitung
Berlin - Zu den großen ungelösten Rätseln der entwickelten Zivilisation zählt die Frage, welche Produkte und Arten der Dienstleistung mit dem vollen und welche mit dem ermäßigten Umsatzsteuersatz bedacht werden.
Gerichtsbeschluss: Berghain kann Veranstaltungen mit sieben Prozent versteuern