
Badische Zeitung
Damit hat die Freiburger Stadtverwaltung nicht gerechnet. Das Oberverwaltungsgericht in Münster kippt die Dortmunder Bettensteuer – mit einer neuen Begründung. Und die trifft auch die Freiburger Satzung.
Die juristischen Hürden für die Bettensteuer werden höher. Auch die zweite Gerichtsinstanz in Nordrhein-Westfalen hat die Bettensteuer in Dortmund für rechtswidrig erklärt. Die Stadtverwaltung hält dennoch am Beschluss des Gemeinderats fest, der für Freiburg eine Übernachtungssteuer vom 1. Januar 2014 an vorsieht.
Gericht kippt Dortmunder Bettensteuer – Folgen für Freiburger Pläne?