Gericht: Hansestadt darf weiterhin Bettensteuer kassieren

08.02.2013

LN online

Die Bettensteuer bleibt: Das Oberverwaltungsgericht Schleswig hat entschieden, dass die Satzung der Hansestadt Lübeck rechtskonform ist. Geklagt hatte Dehoga-Chef Jens Musche.

„Lübeck war auf ganzer Linie erfolgreich“, freut sich Bürgermeister Bernd Saxe (SPD). Die Entscheidung zeige, „dass die Verwaltung ordnungsgemäß und kompetent gearbeitet hat“. Des einen Freud, des anderen Leid: Kläger und Hotelier Jens Musche zeigte sich gestern Nachmittag enttäuscht. Schleswig hat anders entschieden als die Verwaltungsgerichte Gelsenkirchen und Münster, die erst kürzlich die Bettensteuer-Satzungen anderer Städte für nichtig erklärt hatten.

„Leider müssen wir jetzt noch Geduld haben und das ausbaden“, sagte Musche den LN. „Dass diese schlechte Kommunalpolitik vom Oberverwaltungsgericht unterstützt wird, ist für mich ein Trauerspiel.“ Bei aller Enttäuschung motiviere das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes (OVG) Schleswig aber auch zu weiteren Schritten...

Gericht: Hansestadt darf weiterhin Bettensteuer kassieren

Quelle: LN Online

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