Geldwäsche
EU-Kommission plant europaweite Höchstgrenze von Bargeldgeschäften

Die Europäische Union will einem Medienbericht zufolge härter gegen Geldwäsche vorgehen. Die EU-Kommission plane diesbezüglich eine europaweite Höchstgrenze von Bargeldgeschäften und eine EU-Behörde zur Bekämpfung von Geldwäsche.
Geplant ist demnach ein Bargeldlimit von 10.000 Euro, wie die Süddeutsche Zeitung berichtet – ähnliche Limits existieren bereits in mehreren EU-Mitgliedstaaten, nicht aber in Deutschland.
In Deutschland wurde zuletzt am 1. Januar 2020 die Änderungsrichtlinie zur Vierten EU-Geldwäscherichtlinie umgesetzt und damit das Geldwäschegesetz verschärft, um Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu bekämpfen.
Zu den wichtigsten Neuerungen zählte, dass der Kreis der geldwäscherechtlichen Verpflichteten erweitert wurde, z.B. um Finanzanlagenvermittler, Honoraranlagenvermittler, Mietmakler (ab Netto-Kaltmiete 10.000 Euro), Kunstvermittler (Auktionator, Galerist), Kunstlagerhalter, elektronische Geldbörsen und Kryptowährungen.
Bei Güterhändlern ist die Pflicht zum Risikomanagement an Bargeldgrenzen gekoppelt. Wenn sie Barzahlungen über 10.000 Euro tätigen oder entgegennehmen, ist ein wirksames Risikomanagement vorgeschrieben. Für Edelmetallhändler, Juweliere und Antiquitätenhändler wurde diese Bargeldgrenze auf 2.000 Euro herabgesetzt.
Das Hotelgewerbe zählt nach unserer Auffassung, ebenso wie nach Auffassung des Bankenverbands, generell nicht zum Güterhandelsgewerbe. Eine direkte Betroffenheit sehen wir für die Hotellerie somit aktuell nicht.
Wenn in Ihrem Unternehmen aber häufig Barzahlung über 10.000 Euro getätigt werden, sollte man sich durchaus mit dem Thema beschäftigen.
Die ADD Trier (Aufsichts- und Dienstleistungsbehörde) hat zu diesem Thema ein sehr anschauliches Merkblatt für die Praxis erstellt, welches Sie hier zum Download finden.