Die Änderung des Bundesmeldegesetzes, die am 1. Januar 2025 in Kraft tritt, schafft die Meldepflicht für inländische Gäste in Beherbergungsbetrieben ab. Dies bedeutet für Beherbergungsbetriebe, Städte und Kommunen, die Gästebeiträge erheben sowie technische Dienstleister, eine Anpassung der bisherigen Meldeprozesse, der rechtlichen Grundlagen und der Weitergabe relevanter Daten.
Die Änderung des Bundesmeldegesetzes, die am 1. Januar 2025 in Kraft tritt, schafft die Meldepflicht für inländische Gäste in Beherbergungsbetrieben ab. Dies bedeutet für Beherbergungsbetriebe, Städte und Kommunen, die Gästebeiträge erheben sowie technische Dienstleister, eine Anpassung der bisherigen Meldeprozesse, der rechtlichen Grundlagen und der Weitergabe relevanter Daten.
Um möglich bürokratische Nebenwirkungen so gering wie möglich zu halten, hat der Hotelverband Deutschland (IHA) gemeinsam mit dem Deutschen Tourismusverband (DTV), dem Deutschen Heilbäderverband (DHV), der AVS Abrechnungs- und Verwaltungs-Systeme GmbH und dem Hotel-Technologieanbieter hotelbird GmbH im Rahmen der Nationalen Plattform „Zukunft des Tourismus“ eine Initiative zur Vernetzung und Digitalisierung der Gastanmeldung und von Gastbeitragssystemen gestartet.
Im Rahmen dieser Initiative wurden Handlungsempfehlungen zur Anpassung der Melderechtsänderung erstellt...