Forderungsmanagement

03.12.2021
Hotelführer

IHD Kreditschutzverein warnt vor Verjährung zum Stichtag 31.12.2021

Ende 2021 verjähren die Forderungen, die 2018 entstanden sind.

Unser langjähriger Preferred Partner IHD Kreditschutzverein macht Sie auf die Verjährung von Forderungen zum 31.12.2021 aufmerksam: Nach der Regelverjährungsfrist verjähren mit Ablauf des 31.12. alle Zahlungsansprüche, die der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren unterliegen.

Das bedeutet, nach Ablauf der gesetzlichen Frist kann sich der Schuldner u.a. für Forderungen aus Kauf- und Werkverträgen auf die Verjährung seiner Schuld berufen, die Erfüllung des Anspruchs verweigern, und Sie können Ihre Forderungen nicht mehr gerichtlich durchsetzen.

Achtung: Mahnschreiben verhindern die Verjährung Ihrer Forderungen nicht.

Handeln Sie rechtzeitig und ergreifen Sie – noch vor dem 31.12.2021 – geeignete Maßnahmen, um die Verjährung zu unterbrechen oder zu hemmen, und Ihre Forderungen für die nächsten 30 Jahre zu sichern.

Bei einem Zahlungsanspruch reicht ein Inkassoauftrag an die IHD Gesellschaft für Kredit- und Forderungsmanagement mbH. So werden Ihre Fristen gewahrt und Ihre Ansprüche gesichert.

Sie haben Fragen?

Gerne steht Ihnen ein Vertriebsmitarbeiter im Innendienst oder Ihr Ansprechpartner Sascha Offermanns, Offermanns@ihd.de, zur Verfügung, oder nutzen Sie ganz einfach dieses Kontaktformular.

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