Expedia muss gängige Zahlungsmöglichkeit kostenlos anbieten
24.10.2017
Bundesvereinigung der Verbraucherschutzverbände (vzbv)
Expedia.de darf eine ungebräuchliche Kreditkarte nicht als einziges kostenloses Zahlungsmittel anbieten. Außerdem dürfen die Kosten für gebührenpflichtige Zahlungen nicht die Kosten übersteigen, die die Fluglinie selbst an den Kartenanbieter zahlt. Das hat das Landgericht Berlin aufgrund einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) entschieden.
https://www.vzbv.de/pressemitteilung/expediade-muss-gaengige-zahlungsmoeglichkeit-kostenlos-anbieten
Expedia.de muss gängige Zahlungsmöglichkeit kostenlos anbietenUrteil LG Berlin_Expedia_Zahlungsmittelentgelt