EuGH setzt freien WLAN-Hotspots Grenzen
15.09.2016
Die WELT
Die Betreiber offener WLAN-Netze müssen laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshof (EuGH) keinen Schadenersatz für Urheberrechtsverletzungen durch Nutzer leisten. Sie können aber von der Musikindustrie zu einem Passwortschutz verpflichtet werden, um etwa illegale Downloads zu unterbinden, schränkte der Gerichtshof in einem am Donnerstag in Luxemburg verkündeten Urteil ein. (Az. C-484/14).
EuGH setzt freien WLAN-Hotspots Grenzen