EU-Generalanwalt: Google muss nichts vergessen
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Google muss nichts vergessen. Der Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) vertritt die entsprechende Meinung. Er begründete seine Position mit der Meinungsfreiheit. "Würde von den Suchmaschinen-Diensteanbietern verlangt, in die öffentliche Sphäre gelangte legitime und rechtmäßige Informationen zu unterdrücken, käme es zu einem Eingriff in die Freiheit der Meinungsäußerung", heißt es in dem Gutachten von Generalanwalt Niilo Jääskinen. Die derzeitige EU-Datenschutzrichtlinie beinhalte kein allgemeines 'Recht auf Vergessenwerden'. (AZ: C-131/12)
Das Gutachten des Generalanwaltes ist meistens richtungsweisend für den EuGH, der in einigen Monaten das Urteil sprechen will. Geklagt hatte ein Spanier, dessen Haus vor fast 15 Jahren zwangsversteigert wurde. Seine Pfändung wurde 1998 in einer Zeitung und im Internet veröffentlicht. Bei Google solle dieser Hinweis nicht mehr erscheinen, verlangt der Betroffene....
EU-Generalanwalt: Google muss nichts vergessen