Ermittlungen wegen Marktbehinderung: Bundeskartellamt droht Amazon mit "glasklarer Verfügung"

21.10.2013
Eine Lagerhalle von Amazon; Foto: Getty Images
Eine Lagerhalle von Amazon; Foto: Getty Images

von Caspar Busse und Marc Beise, Süddeutsche Zeitung

Manchmal fangen große Dinge ganz klein an. Als Andreas Mundt, 53, einmal mit seiner Familie unterwegs war, quartierte er sich in einem Hotel am Chiemsee ein. Das Doppelzimmer kostete 90 Euro, die Herberge war nahezu leer. Als Mundt dann außerplanmäßig eine Nacht verlängern wollte, wurde das Zimmer plötzlich fünf Euro teurer. Begründung an der Rezeption: Die niedrigsten Preise könne es nur über das Online-Hotelportal HRS geben, das sei vertraglich so geregelt. Dumm nur, wenn der Gast hauptberuflich Präsident des Bundeskartellamts ist.

Zurück in Bonn setzte Mundt eine ganze Abteilung in Bewegung. Die Beamten prüften die sogenannte Best-Price-Klausel auf eine mögliche Wettbewerbswidrigkeit. Aus der Prüfung wurde mehr. "Das Verfahren gegen HRS läuft", sagte Mundt jetzt im Gespräch mit der Süddeutschen Zeitung. Im Januar 2012 gab es bereits eine Abmahnung für HRS, ein ernster Hinweis, dass das Kartellamt mit der Praxis nicht einverstanden ist. ...

Ermittlungen wegen Marktbehinderung: Bundeskartellamt droht Amazon mit "glasklarer Verfügung"
Quelle: Süddeutsche Zeitung

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