Bundestag bringt Gas-Soforthilfe, Bürgergeld und Abfederung der kalten Progression auf den Weg

Der Bundestag hat sich in der letzten Woche mit einer ganzen Reihe wichtiger Gesetzesvorhaben beschäftigt. Unter anderem wurden folgende Beschlüsse gefasst:
Bürgergeld: Der Bundestag hat für das umstrittene Bürgergeld gestimmt, das nach Willen der Ampel ab Januar Hartz IV ablösen soll. Die Union und die Wirtschaftsverbände haben sich deutlich gegen Teile der Ampel-Pläne positioniert. CDU-Vorsitzender Friedrich Merz hat die Gründe unter anderem auf dem DEHOGA-Branchentag eindrücklich dargelegt. Der Gesetzentwurf zur Einführung des Bürgergelds verfehlte am Montag (14.11.2022) im Bundesrat die erforderliche Mehrheit, weil Bundesländer mit Regierungsbeteiligung der Union die Zustimmung verweigerten. Die Ampel-Regierung hofft nun auf den Vermittlungsausschuss. In den kommenden Tagen müssen sich die 32 Mitglieder treffen - je 16 aus Bundesrat und Bundestag -, das vorliegende Gesetz in Einzelteile zerlegen und Punkt für Punkt gemeinsame Linien finden. Ist eine Einigung erzielt, müssen Bundestag und Bundesrat noch zustimmen. Laut Arbeits- und Sozialminister Hubertus Heil muss bis Ende November das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen werden, damit das Gesetz wie geplant am 1. Januar 2023 in Kraft treten kann.
Soforthilfe für Gas- und Fernwärmekunden: Wie geplant übernimmt der Bund für Haushaltskunden sowie Unternehmen mit einem Jahresverbrauch bis zu 1,5 Mio. kWh im Dezember eine Abschlagszahlung (compact berichtete zuletzt bereits mehrfach über das Vorhaben und die Details). Der Bundesrat soll am Montag in einer Sondersitzung grünes Licht geben. FAQ der Bundesregierung zur Soforthilfe finden Sie hier…
Steuerentlastung: Um die Auswirkungen der hohen Inflation mit Blick auf die kalte Progression zu mildern, wird der Grundfreibetrag 2023 auf 10.908 Euro (+561 Euro) erhöht. 2024 soll er dann auf 11 604 Euro angehoben werden. Der Spitzensteuersatz wird künftig erst ab einem zu versteuernden Einkommen von 62.827 Euro fällig (bislang 58.597 Euro). 2024 soll der Eckwert weiter auf 66 779 Euro steigen. Die Grenze des Reichensteuersatzes von 45 Prozent bleibt unverändert.
CO2-Abgabe: Der CO2-Preis wird künftig zwischen Mieter und Vermieter aufgeteilt. Der Anteil des Vermieters steigt, je klimaschädlicher das Objekt ist. Bisher zahlen allein die Mieter die CO2-Abgabe.
Kindergeld: Künftig werden einheitlich 250 Euro pro Monat und Kind gezahlt.
Wohngeld-Reform: Der staatliche Mietzuschuss soll künftig für deutlich mehr Haushalte greifen und um durchschnittlich 190 Euro pro Monat aufgestockt werden.