Energie

30.01.2023

Bundeswirtschaftsministerium veröffentlicht Höhe der förderfähigen Beihilfen mit Blick auf die Gas- und Strompreisbremse

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Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) hat am 23. Januar 2023 die angekündigten FAQ zu den Höchstgrenzen nach § 18 EWPBG sowie den Selbsterklärungen nach § 22 EWPBG bzw. § 30 StromPBG veröffentlicht.

Das BMWK informiert in den neuveröffentlichen FAQ zu Höchstgrenzen und Selbsterklärungen: Unter der beihilferechtlichen Grenze von 2 Millionen Euro kommt es nicht auf eine bestimmte Höhe an krisenbedingten Energiemehrkosten an. Demnach könnten bei 3 Millionen Euro tatsächlichen krisenbedingten Energiemehrkosten die ersten 2 Millionen Euro zu 100 % entlastet werden."

Nach den Vorgaben des befristeten Krisen-Rahmens der EU gilt, dass Beihilfen bis 2 Mio. Euro bis zu 100 % förderfähig sind und die diesen Betrag überschießenden Beihilfen nur hälftig gezahlt werden können.

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