Energie

09.12.2022
Hotelführer

Übersicht über die Bundesförderprogramme für Energieberatungen

Betriebe, die eine Energieberatung in Anspruch nehmen möchten, um Energieeinsparpotenziale aufzuzeigen, die Anzahl der umgesetzten Energieeffizienzmaßnahmen zu erhöhen oder ein Energie-Contracting ins Auge fassen, können einen Zuschuss des Bundes erhalten. Das Förderprogramm für die Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme beinhaltet drei Module, mit denen sich die Betriebe zu unterschiedlichen Energieeffizienzthemen beraten lassen können. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) übernimmt jeweils bis zu 80 Prozent der Beratungskosten: 

Modul 1: Energieaudit nach DIN EN 16247 

  1. Systematische Inspektion und Analyse des Energieeinsatzes und des Energieverbrauchs
  • Mit dem Ziel, Energieflüsse und das Potenzial für Energieeffizienzverbesserungen zu identifizieren 

Maximale Fördersumme:

  • bei jährlichen Energiekosten von mehr als EUR 10.000 (netto) maximal EUR 6.000
  • bei jährlichen Energiekosten von weniger als EUR 10.000 (netto) maximal EUR 1.200 

Modul 2: Energieberatung nach DIN V 18599 

  • Beratung zur Identifizierung sinnvoller, aufeinander abgestimmter Sanierungsmaßnahmen und Neubauberatung
  • Für Nichtwohngebäude mit dem Ziel eines bundesgeförderten KfW-Effizienzgebäudes 

Maximale Fördersumme:

  • Nettogrundfläche unter 200 Quadratmeter: maximal EUR 1.700
  • Nettogrundfläche zwischen 200 Quadratmeter bis 500 Quadratmeter: maximal EUR 5.000
  • Nettogrundfläche über 500 Quadratmeter: maximal EUR 8.000 

Modul 3: Contracting-Orientierungsberatung 

  • Prüfung für die Umsetzung eines Contracting-Modells mit vertraglicher Einspargarantie (Contracting-Orientierungsberatung)
  • Beratung kann zur Vorbereitung von Ausschreibungsunterlagen und zur Unterstützung bei der Erarbeitung von Vorlagen für Entscheidungsträger oder -gremien genutzt werden

Maximale Fördersumme:

  • bei jährlichen Energiekosten von weniger als EUR 300.000 (netto) maximal EUR 7.000
  • bei jährlichen Energiekosten von mehr als EUR 300.000 (netto) maximal EUR 10.000   

Weitere Informationen finden Sie beim BAFA unter: https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieberatung/Nichtwohngebaeude_Anlagen_Systeme/nichtwohngebaeude_anlagen_systeme_node.html%C2%A0

In vielen Landesverbänden im DEHOGA gibt es bereits Kooperationen mit Energieberatern, die auf der Internetseite der Energiekampagne Gastgewerbe gelistet sind: https://energiekampagne-gastgewerbe.de/energieberatung.

Zudem können Energieberater über die Energieberaterdatenbank des Bundes gefunden werden: https://www.energie-effizienz-experten.de/  

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