Bundeskabinett beschließt Änderung der Verordnung zum Beleuchtungsverbot

Das Bundeskabinett hat am 28. September 2022 die Änderung der Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung beschlossen. Das Beleuchtungsverbot gilt nun nicht mehr für Namenszüge von Hotels oder Restaurants während der Öffnungszeit, also auch nach 22:00 Uhr.
In Artikel 1, Ziffer 5 der Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung ist die Ausnahme zum Beleuchtungsverbot enthalten:
„Ausgenommen sind der Betrieb von Werbeanlagen während der Öffnungszeiten, die als Hinweise auf Gewerbe oder Beruf am selben Ort dienen, sowie der Betrieb von Werbeanlagen während Sport- und Kulturveranstaltungen.“