Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) am 1. Januar 2021 gestartet
Die Bundesregierung hat mit der „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) ihre energetische Gebäudeförderung seit dem 1. Januar 2021 neu strukturiert. Die BEG besteht aus drei Teilprogrammen, die jeweils in einer Zuschussvariante oder einer Kreditvariante angeboten werden. Mit den Programmen werden Vollsanierung und Neubau von Wohngebäuden (BEG WG) bzw. Nichtwohngebäuden (BEG NWG), sowie Einzelmaßnahmen an Wohn- und Nichtwohngebäuden (BEG EM) gefördert.
Zum 1. Januar 2021 startet die Zuschussförderung für Einzelmaßnahmen im Teilprogramm BEG EM durch das BAFA. Gefördert werden Maßnahmen an der Gebäudehülle, der Anlagentechnik, Erneuerbare Energien für Heizungen, Heizungsoptimierung sowie Fachplanung und Baubegleitung im Zusammenhang mit einer Einzelmaßnahme. Die BEG NWG und BEG WG (Zuschuss- und Kreditvariante) sowie die BEG EM in der Kreditvariante sind zur Durchführung durch die KfW für den Sommer 2021 geplant.
Bei der Entscheidung, welche Maßnahmen umgesetzt werden sollten, unterstützt die „Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN)“ mit einem Zuschuss in Höhe von 80 Prozent. Anträge für eine Förderung müssen vor Maßnahmenbeginn beim BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) gestellt werden. Mehr Informationen finden Sie unter diesem Link auf der Seite des BAFA. Auch das Bundeswirtschaftsministerium informiert auf seiner Seite mithilfe von FAQ.