Elektromobilität

20.06.2022
Hotelführer

Verbandsumfrage zur Ladeinfrastruktur in der Hotellerie

© ClipDealer

Elektromobilität ist ein wichtiger Baustein auf dem Weg zum Erreichen der Klimaziele. Unerlässlich dabei: Die Ladeinfrastruktur. Auch in der Hotellerie werden mittlerweile vielfach Lademöglichkeiten für Elektroautos oder auch E-Bikes angeboten. Wir laden Sie herzlich ein, an unserer aktuellen Umfrage zu diesem Thema teilzunehmen.

Ziel ist einerseits, eine genauere Einschätzung zum Umfang bestehender und geplanter Ladestellen in unserer Branche zu erhalten und die Erkenntnisse auch mit dem Bundesverkehrsministerium teilen zu können. Wir fragen Sie aber auch, welche Probleme/Herausforderungen es aus Ihrer Sicht bei diesem Thema gibt. Es wäre schön, wenn Sie sich kurz Zeit nehmen und die Fragen bis einschließlich 30. Juni 2022 beantworten.

Zur DEHOGA-Umfrage

Die Antworten werden selbstverständlich vertraulich behandelt und nur anonymisiert weiterverarbeitet. Für Ihre Unterstützung bedanken wir uns sehr herzlich!

Weitere
21.03.2023
Solidargemeinschaft

H-Hotels.com hat anlässlich der ITB ein starkes Statement zur Stärkung der Interessenvertretung der Hotellerie gegeben: Zum 1. März 2023 trat die Hotelgruppe dem Hotelverband Deutschland (IHA) bei. Die H-Hotels GmbH zählt zu den größten Hotelgesellschaften Deutschlands. Zu dem familiengeführten Unternehmen mit Sitz im hessischen Bad Arolsen gehören die Marken HYPERION, H4 Hotels, H2 Hotels, H+ Hotels, H.omes und H.ostels, die unter der Dachmarke H-Hotels.com vertrieben werden.

21.03.2023
Hotelverband
Zoom-Videokonferenz

Heute um 11.00 Uhr bieten wir wieder eine digitale "IHA-Sprechstunde" mit Vorstand und Geschäftsführung des Hotelverbandes zu aktuellen Verbandsthemen an. Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich.

20.03.2023
Corona

Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat am 20. März 2023 geurteilt, dass in Nordrhein-Westfalen Rückforderungen von Corona-Soforthilfen rechtswidrig waren, nicht benötigte Hilfen jedoch noch zurückgefordert werden dürfen. Nach Feststellung des OVG hat sich das Land NRW bei der (Teil-)Rückforderung von Corona-Soforthilfen nicht an die bindenden Vorgaben aus den Bewilligungsbescheiden gehalten, wonach die Mittel ausschließlich dazu dienten, eine finanzielle Notlage abzumildern, insbesondere Finanzierungsengpässe zu überbrücken. Die Rückforderungsbescheide seien deshalb aufzuheben.