Einheitliche Händlerentgelte bei electronic cash-Kartenzahlungen werden aufgegeben

08.04.2014

Pressemitteilung des Bundeskartellamtes

Die Spitzenverbände der Kreditwirtschaft in Deutschland werden ihre Vereinbarung über einheitliche Händlerentgelte beim electronic cash-Kartenzahlungssystem aufgeben. Dazu haben sich die Verbände dem Bundeskartellamt gegenüber verpflichtet. Die Wettbewerbsbehörde bewertet die bislang bestehende Vereinbarung als Wettbewerbsbeschränkung (siehe auch PM des Bundeskartellamtes vom 28. Mai 2013).

Bislang zahlen Händler in Deutschland für jeden Zahlungsvorgang mit der Girocard (früher EC-Karte) ein einheitliches Entgelt an die Bank, die die Girocard ausgegeben hat. Dieses Entgelt wird von den Bankenverbänden gemeinsam festgelegt und beträgt einheitlich 0,3% des jeweiligen Umsatzes, mindestens aber 0,08 Euro. Für Umsätze an Tankstellen gilt ein verringerter Satz.

Nach der Auffassung des Bundeskartellamtes stellt das Einheitsentgelt eine Wettbewerbsbeschränkung dar. Die eingehende Prüfung der Marktverhältnisse hat deutlich gemacht, dass stattdessen individuelle Verhandlungen zwischen den Marktbeteiligten – Händler und kartenausgebende Banken – möglich sind und keine Rechtfertigung für den Fortbestand dieser Wettbewerbsbeschränkung besteht. Künftig wird die Höhe des Entgelts in Verhandlungen zwischen den kartenausgebenden Banken und den Händlern vereinbart.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Ein einheitlich durch die Banken festgelegtes Entgelt beschränkt den Wettbewerb. Es gibt dafür auch keine Rechtfertigung. Große Handelsketten oder Mineralölkonzerne mit ihren Tankstellen sind schon längst ausgeschert und haben mit den Banken Rabatte für Transaktionen an ihren Kassen ausgehandelt. Derartige Verhandlungen sind aber nun auch für kleine Händler über ihre jeweiligen Netzbetreiber möglich. Durch den Systemwechsel werden nun die Voraussetzungen für Preiswettbewerb geschaffen.“

Bei electronic cash handelt es sich um ein System zur bargeldlosen Zahlung an Verkaufsstellen im Handel mit der Girocard. Es ist das mit Abstand führende Kartenzahlungssystem auf dem deutschen Markt mit einem Transaktionsvolumen von 128 Mrd. € jährlich. Wesentliches Wettbewerbsprodukt und Alternative für die Händler ist das Elektronische Lastschriftverfahren (ELV), bei dem die Girocard zur Erzeugung einer Lastschrift genutzt wird.

Einheitliche Händlerentgelte bei electronic cash-Kartenzahlungen werden aufgegeben
Quelle: BKartAmt

Weitere
22.07.2024
From the Desk - Hoteldistribution

In der aktuellen Folge unseres Vlogs #FromtheDesk geht es um die Hoteldistribution. Tobias Warnecke stellt die wichtigsten Erkenntnisse der HOTREC Hoteldistributionsstudie 2024 vor, wirft einen Blick auf den Distributionsmix der europäischen Hotellerie und analysiert Marktanteile der OTAs u.v.m.

01.07.2024
Hotelklassifizierungen in Deutschland ab sofort auch gemäß HSU-Kriterienkatalog 2025-2030 möglich

Die europäische Hotelstars Union (HSU) hat anlässlich ihrer Generalversammlung in Budapest am 24. April 2024 einen neuen Kriterienkatalog 2025-2030 beschlossen und es den Mitgliedsländern überlassen, die modernisierten Kriterien, wenn gewünscht auch schon ab dem 1. Juli 2024 zur Anwendung zu…

25.06.2024
ZDF WISO, 24. Juni 2024: Betrugsmasche mit Booking - Ärger bei der Hotelbuchung vermeiden

"Bei dieser Betrugsmasche kapern Hacker Hotel-Accounts und kontaktieren Hotelgäste, um an deren Geld zu kommen. Kümmert sich Booking.com ausreichend um die Sicherheit der Kunden?"

Im Interview: IHA-Hauptgeschäftsführer Markus Luthe