Distribution

19.12.2021
Hotelführer

Europäisches Parlament verabschiedet Position zum Digital Markets Act mit wesentlichen Verbesserungen für das Gastgewerbe

Der von der EU Kommission im Dezember 2020 vorgeschlagene Digital Markets Act (DMA) soll für sog. „Gatekeeper“ der digitalen Wirtschaft, d. h. besonders mächtige Plattform-Unternehmen, eine Ex-ante-Regulierung in Form eines Verbotskatalogs für bestimmte Verhaltensweisen einführen.

Nach langen Verhandlungen und Tausenden von Änderungsanträgen einigte sich das EU Parlament am Mitttwoch (15.12.2021) mit einer großen Mehrheit von 642 zu 8 Stimmen bei 46 Enthaltungen auf einen gemeisamen Verordnungsentwurf zum Digital Markets Act. Der angenommene Report des Berichterstatters MdEP Andreas Schwab (EVP/CDU) bestätigt die vom Binnenmarktausschuss (IMCO) getroffenen Entscheidungen, die vielfach positive Auswirkungen auf das Gastgewerbe in Europa haben werden. Das Gastgewerbe und hier insbesondere die Hotellerie sehen sich seit über einem Jahrzehnt mit der zunehmenden Marktmacht der dominierenden Online-Buchungsplattformen konfrontiert.

Das EU-Parlament will die Macht großer Online-Plattformen mit essenziellen Diensten wie Google, Apple, Microsoft, Meta und Amazon (GAMMA), aber nun eben auch Airbnb und Booking.com mit einer Marktkapitalisierung von über 80 Milliarden Euro und mindestens 45 Millionen Nutzern einschränken. Mit einem neuen kartellrechtlichen Werkzeugkasten sollen dominante "Gatekeeper" im Netz davon abgehalten werden, unfaire Praktiken auszuüben.

Als Hotelverband Deutschland (IHA) haben wir uns gemeinsam mit unserem europäischen Dachverband HOTREC von Beginn an aktiv in die Diskussion und Entscheidungsfindung zum DMA eingebracht und wir begrüßen das Ergebniss der Abstimmung des Europäischen Parlaments über den Digital Markets Act außerordentlich. Die Verbesserungen zum Kommissionsentwurf, die das Europäische Parlament vorschlägt, öffnen die Tür zu einer ausgewogeneren und faireren Beziehung für die geschäftlichen Nutzer der Plattformen und werden den Verbrauchern bei der Auswahl von Unterkünften im Internet zugutekommen.

Nach den Vorschlägen des Europäischen Parlaments könnten Gatekeeper beispielsweise europaweit die Preispolitik von Unternehmen auf deren eigenen Online-Vertriebskanälen nicht mehr durch so genannte enge Preisparitätsklauseln einschränken und müssten zudem Daten detailliert mit ihren gewerblichen Nutzern teilen. "Dies wären wichtige Verbesserungen gegenüber dem Status quo, die die Digitalisierung des Gastgewerbes und seine Fähigkeit, im digitalen Raum mit Plattformen um die Aufmerksamkeit der Verbraucher zu konkurrieren, erheblich erleichtern”, erklärt Markus Luthe, Vorsitzender von HOTRECs Distribution Working Group und Hauptgeschäftsführer des Hotelverbandes Deutschland (IHA).

HOTREC und der Hotelverband Deutschland gratulieren allen Mitgliedern des Europäischen Parlaments, die zu diesem bahnbrechenden Bericht beigetragen haben. „Wir haben das Gefühl, dass unsere langjährigen Bedenken hinsichtlich der Dominanz von Online-Vermittlern endlich aufgegriffen werden”, erklärt HOTREC-Generalsekretärin, Marie Audren.

Hinsichtlich der nun anstehenden Trilog-Verhandlungen, die unter der französischen EU-Ratspräsidentschaft im Jahr 2022 beginnen, fordert HOTREC die EU-Mitgliedstaaten auf, den vom Europäischen Parlament vorgeschlagenen regulatorischen „Do's and Don'ts“ zuzustimmen. Bezüglich der Identifizierung von Gatekeepern sind HOTREC und IHA der Ansicht, dass die von Parlament und Rat skizzierten Kriterien eine solide Grundlage für einen tragfähigen Kompromiss bieten.

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