Digitalisierung

09.12.2021
Hotelführer

EU-Parlament findet Kompromiss zum Digital Services Act

Foto: CC0 1.0, Pixabay
Foto: CC0 1.0, Pixabay

Die Verhandler des EU-Parlaments haben sich auf einen Kompromiss zum Digital Services Act (DSA) geeinigt. Der fraktionsübergreifende Entwurf des federführenden Binnenmarktausschusses (IMCO) enthält eine Reihe von Verschärfungen gegenüber der Ursprungsfassung der Kommission, die aus Sicht der Hotellerie sehr zu begrüßen sind. Die finale Verabschiedung steht für kommenden Montag und Dienstag im IMCO auf der Agenda. Der Text bildet die Grundlage für die späteren Trilog-Verhandlungen des Parlaments mit dem Europäischen Rat.

In der Kompromissfassung taucht nun auch ein Verbot von „Dark Patterns“ auf: Der neue Art. 13a untersagt es Anbietern, durch das Design oder die Funktion der Dienste Nutzer in ihrer freien Entscheidung zu beeinträchtigen. Ein bekanntes Beispiel sind Hotelbuchungen auf Online-Plattformen, die mit warnenden Botschaften teils manipulativ und irreführend darauf hinweisen, dass nur noch wenige freie Zimmer verfügbar seien, oder dass soeben jemand ein Zimmer gebucht hat. In der Vergangenheit hatten Anbieter wie Booking.com oder Hotel.de, solche Praktiken „simulierter Knappheit“ genutzt und mussten dies teils ändern. Andere Webseiten zeigen an, wie viele Menschen sich vermeintlich gerade gleichzeitig für das gleiche Angebot interessieren. Auf ein Verbot von „Dark Patterns“ hatte auch die deutsche Bundesregierung schon im Frühjahr gedrungen.

Darüber hinaus erweitert der Kompromiss die internen Beschwerdemöglichkeiten der Plaffform-Nutzer. Sie können nun nicht nur dagegen vorgehen, dass Accounts oder Inhalte gesperrt oder gelöscht werden – sondern auch gegen „andere Maßnahmen, die die Sichtbarkeit, Verfügbarkeit oder Auffindbarkeit einschränken“ (Art. 17), sowie gegen die Einschränkung der Monetarisierung ("Down-Ranking"). In jedem Fall müssen die Plattformen die betroffenen Nutzer über entsprechende Maßnahmen informieren (Art. 15).

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