Künstliche Intelligenz

19.09.2023
Hotelführer

KI-Verordnung der EU: Finale Einigung im Trilog bis Jahresende möglich

Zugriff am 13. September 2023/ Wikimedia Commons /Herkunft: Pixabay

Seit der Veröffentlichung und Nutzbarmachung von KI-Anwendungen wie ChatGPT oder Bard und Jasper und dem zunehmenden Bewusstsein über die Möglichkeiten und Gefahren von disruptiven KI Anwendungen, tritt auch die Frage der Regulierung von Künstlicher Intelligenz immer mehr in den Fokus.

Bereits im April 2021 hat die Europäische Kommission ihren Vorschlag für eine Verordnung zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für Künstliche Intelligenz, auch bekannt als KI-Verordnung, vorgelegt.  Sie ist Bestandteil der europäischen KI-Strategie, mit der die Europäische Union die Zukunft der KI-Technologie in sichere Bahnen lenken will. 

Der Rat der EU hat am 6. Dezember 2022 seine allgemeine Ausrichtung zum Vorschlag der KI-Verordnung veröffentlicht. Während der letzten Abstimmungen im Parlament sorgten insbesondere hitzige Diskussionen über neue, disruptive KI-Anwendungen auf dem Markt – Stichwort: ChatGPT – für Verzögerungen im Prozess. Am 27. April 2023 einigte sich das Parlament auf einen Entwurf seiner Stellungnahme. Die leitenden Ausschüsse stimmten am 11. Mai 2023 über den Entwurf ab. Die finale Abstimmung im Plenum fand im Juni 2023 statt. Die finalen Verhandlungen, der sogenannte Trilog, ist aufgenommen worden.

Es ist somit möglich, dass die KI-Verordnung noch 2023 in Kraft treten wird. Die Mehrheit der Vorschriften wird dann weitere 24 Monate später gelten. In dieser Zeit müssen Unternehmen und Organisationen sicherstellen, dass ihre KI-Systeme den in der Verordnung festgelegten Anforderungen und Verpflichtungen entsprechen.

Die Kommission zielt darauf ab, die Risiken, die sich aus der spezifischen Nutzung von KI ergeben, durch eine Reihe ergänzender, verhältnismäßiger und flexibler Vorschriften zu bewältigen. Dieser Rahmen gibt KI-Entwicklern, -Einrichtern und -Nutzern die Klarheit, die sie benötigen, indem sie nur in Fällen tätig werden, die die bestehenden nationalen und EU-Rechtsvorschriften nicht abdecken. Der Rechtsrahmen für KI schlägt einen klaren, leicht verständlichen Ansatz vor, der sich auf vier verschiedene Risikostufen stützt:

  • inakzeptables Risiko,
  • hohes Risiko,
  • begrenztes Risiko und
  • minimales Risiko.

Die Maximierung der Ressourcen und die Koordinierung von Investitionen sind ein entscheidender Bestandteil der KI-Exzellenz. Im Rahmen der Programme „Horizont Europa“ und „Digitales Europa“ plant die Kommission, jährlich 1 Mrd. EUR in KI zu investieren. Sie wird zusätzliche Investitionen aus dem Privatsektor und den Mitgliedstaaten mobilisieren, um im Laufe des digitalen Jahrzehnts ein jährliches Investitionsvolumen von 20 Mrd. EUR zu erreichen.

Der Zugang zu hochwertigen Daten ist ein wesentlicher Faktor für den Aufbau leistungsfähiger, robuster KI-Systeme. Initiativen wie die EU-Cybersicherheitsstrategie, das Gesetz über digitale Dienste (DSA), das Gesetz über digitale Märkte (DMA) und der Data Governance Act  bieten die richtige Infrastruktur für den Aufbau solcher Systeme.

Auf die deutsche Tourismuswirtschaft bezogen, beantwortete die Bundesregierung eine Kleine Anfrage zur KI in der Tourismuswirtschaft mit fehlender Kenntnis über die Verbreitung der Nutzung künstlicher Intelligenz. Die Abgeordneten hatten unter anderem wissen wollen, wie groß das wirtschaftliche Potenzial von Anwendungen der Künstlichen Intelligenz in der Branche ist.

Auf die Frage, ob die Bundesregierung in den Jahren 2021 bis 2023 Projekte gefördert hat, mit denen Unternehmen der Tourismusbranche die notwendige Expertise für KI-Anwendungen aufbauen können, heißt es in der Antwort, dass keine derartigen Projekte gefördert worden sind.

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