Digitalisierung

30.09.2022
Hotelführer

IHA Start-up Award-Gewinner DialogShift (2021) legt Whitepaper zu "Chatbots in der Hotellerie" vor

Im Jahr 2021 hat DialogShift, Anbieter von ganzheitlichen und KI-unterstützten Chat-Lösungen für die Hotellerie, den Start-up Award des Hotelverbandes gewonnen. Zur Unterstützung der deutschen Hotellerie hat DialogShift nun sein Know-how zu Chatbot-Anwendungen in ein Whitepaper einfließen lassen und stellt dieses kostenfrei zur Verfügung.

DialogShift hat sich der Aufgabe gestellt, die Kommunikation und den Informationsbedarf für Hotels und ihre Gäste zu vereinfachen, damit sie schnell, digital und vor allem effizient kommunizieren können und hilft der Hotellerie, das Potenzial von KI und Conversational Bots zu erschließen und für sich zu nutzen. Etwa 70 % der Gästeanfragen sind wiederkehrend. Mitarbeitende beantworten also immer wieder dieselben Fragen mit denselben Antworten. Die Beantwortung wiederkehrender Fragen kann Conversational AI übernehmen. Conversational AI ist ein Überbegriff für automatische Dialogsysteme, die auf Künstlicher Intelligenz (KI) basieren.

Hier finden Sie das Whitepaper zu "Chatbots in der Hotellerie":

 

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Solidargemeinschaft

H-Hotels.com hat anlässlich der ITB ein starkes Statement zur Stärkung der Interessenvertretung der Hotellerie gegeben: Zum 1. März 2023 trat die Hotelgruppe dem Hotelverband Deutschland (IHA) bei. Die H-Hotels GmbH zählt zu den größten Hotelgesellschaften Deutschlands. Zu dem familiengeführten Unternehmen mit Sitz im hessischen Bad Arolsen gehören die Marken HYPERION, H4 Hotels, H2 Hotels, H+ Hotels, H.omes und H.ostels, die unter der Dachmarke H-Hotels.com vertrieben werden.

21.03.2023
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Zoom-Videokonferenz

Heute um 11.00 Uhr bieten wir wieder eine digitale "IHA-Sprechstunde" mit Vorstand und Geschäftsführung des Hotelverbandes zu aktuellen Verbandsthemen an. Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich.

20.03.2023
Corona

Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat am 20. März 2023 geurteilt, dass in Nordrhein-Westfalen Rückforderungen von Corona-Soforthilfen rechtswidrig waren, nicht benötigte Hilfen jedoch noch zurückgefordert werden dürfen. Nach Feststellung des OVG hat sich das Land NRW bei der (Teil-)Rückforderung von Corona-Soforthilfen nicht an die bindenden Vorgaben aus den Bewilligungsbescheiden gehalten, wonach die Mittel ausschließlich dazu dienten, eine finanzielle Notlage abzumildern, insbesondere Finanzierungsengpässe zu überbrücken. Die Rückforderungsbescheide seien deshalb aufzuheben.