Digitalisierung

24.05.2022
Hotelführer

Bundesgesetz zur Aufsicht zum Digital Services Act geplant

Foto: CC0 1.0, Pixabay
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Laut der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion plant die Regierung ein Gesetz zur Einrichtung eines so genannten Digital Services Coordinators (DSC), der die Einhaltung des DSA (Digital Services Act) überwachen und durchsetzen soll.

Die Europäische Union hat die Trilog-Verhandlungen zum Digital Services Act (DSA) wie bereits berichtet am 23. April 2022 abschließen können. Mit dem Digitale-Dienste-Gesetz sollen europaweit einheitliche Regeln für Online-Dienste, wie z.B. Instagram, TikTok, eBay oder Expedia, geschaffen werden.

Mit der Verabschiedung des Digital Services Acts (DSA) auf EU-Ebene kommt auch auf die Bundesregierung Arbeit zu. Es muss entschieden werden, welche Institution in Deutschland die Aufsicht über die neuen Vorschriften, also die Rolle des sogenannten Digital Services Coordinator (DSC), übernimmt. Zudem sind die Auswirkungen des DSA auf das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG), das teilweise die gleichen Regelungsziele verfolgt, zu prüfen.

Auch die Behördenzuständigkeiten, also die Frage, wer die Rolle des Digital Service Coordinators übernimmt und welche Rolle dabei künftig das Bundesamts für Justiz (BfJ) spielt, das weitgehend die Einhaltung des NetzDG überwacht, scheinen derzeit noch unklar zu sein. Man habe diesbezüglich „noch nicht entschieden“, heißt es in der Regierungsantwort. Allerdings sei zur Benennung und Einrichtung des nationalen Koordinators für digitale Dienste ein Bundesgesetz geplant. Ob es den DSC in schwacher Ausführung geben soll, der die meisten Aufgaben der Plattformaufsicht an andere Behörden weiterleitet oder ob er als „starker DSC“ konzipiert wird, indem spezielle Kompetenzen zur Plattformaufsicht zusammengeführt werden, kann daraus noch nicht unbedingt abgelesen werden, da beide Fälle rechtliche und politische Fragen aufwerfen, zum Beispiel hinsichtlich der Rechtsform und der Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern. 

Aus der Antwort geht zudem hervor, dass das Bundesministerium für Justiz (BMJ) weiterhin für das NetzDG zuständig ist. Die Federführung für den DSA wurde bereits im Februar vom Wirtschafts- an das Digitalministerium übergeben. Insgesamt bearbeiten nun im BMDV eine Person im höheren Dienst sowie zwei Personen im höheren und eine Person im mittleren Dienst mit ungefähr der Hälfte ihrer Arbeitszeit den DSA. Ungefähr gleich viele Mitarbeiter arbeiten im BMJ an DSA und NetzDG. Eine Veränderung der personellen Kapazitäten sei derzeit nicht geplant.

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