Digitalisierung

29.01.2021

Umfrage zur digitalen Vertragsverwaltung

Unser IHA-Marktplatz Partner Hotelhero führt derzeit eine Befragung zum Thema "Digitale Vertragsverwaltung bei Individualhotels & Hotelgruppen" durch.

Hotelhero ist eine Bewertungs- und Empfehlungsplattform für Hotelsoftware und hilft Hotels, Prozesse zu rationalisieren und die richtige Technologie für ihre Bedürfnisse zu finden. Hotelhero hat auch eine Lösung für die Verwaltung von Verträgen und Abonnements entwickelt. Mit dieser Umfrage wollen wir besser verstehen, wie Hotels ihre Lieferantenbeziehungen und ihr allgemeines Vertragsmanagement verwalten.

Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie sich ein paar Minuten Zeit nehmen und den Fragebogen beantworten. Die Antworten dienen ausschließlich internen Recherchezwecken und werden nicht an Dritte weitergeleitet.

Hier gelangen Sie zur Umfrage.

Weitere
26.03.2024
Nachhaltigkeit

Nach Angaben der niederländischen Behörde für Verbraucher und Märkte (ACM) hat Booking.com aufgrund einer entsprechenden Beschwerde beschlossen, sein so genanntes „Travel Sustainable“-Programm ab dem 25. März 2024 weltweit vom Netz zu nehmen. Die ACM hat die Darstellung dieses Programms als irreführend eingestuft.

26.03.2024
Wirtschaftspolitik

Der Bundesrat hat am vergangenen Freitag dem Wachstumschancengesetz zugestimmt und damit den Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat vom 21. Februar 2024 bestätigt. Im Wesentlichen wurden Änderungen bei der Einführung einer degressiven AfA auf bewegliche Wirtschaftsgüter für 9 Monate, bei der auf vier Jahre befristeten Anhebung des Verlustvortrags auf 70 Prozent (ohne Gewerbesteuer) sowie bei der Ausweitung der steuerlichen Forschungsförderung vorgenommen. Der Umsatzsteuersatz für Speisen in der Gastronomie wurde nicht geändert, er verbleibt bei 19 Prozent.

26.03.2024
Bürokratie

Wie von vielen Wirtschaftsverbänden in der aktuellen Bürokratie-Debatte eingefordert, geht die Bundesregierung im Arbeitsrecht nun doch einen kleinen Schritt ins Digitalzeitalter: Im Nachweisgesetz soll der Nachweis der wesentlichen Vertragsbedingungen nicht mehr zwingend in der strengen Schriftform („nasse Unterschrift“) erfolgen müssen. Dies gilt jedoch ausdrücklich nicht für Unternehmen im Gastgewerbe!