Die Untervermietung an Touristen kommt einen Mieter teuer zu stehen

11.04.2014
Hotelführer
Wohnungseigentümer haben das Recht auf eine fristlose Kündigung des Mietvertrags, wenn ihr Mieter das Appartement ohne ihr Wissen im großen Stil über Internetplattformen wie Airbnb, 9flats oder Wimdu an Touristen untervermietet. Symbolfoto: dpa
Wohnungseigentümer haben das Recht auf eine fristlose Kündigung des Mietvertrags, wenn ihr Mieter das Appartement ohne ihr Wissen im großen Stil über Internetplattformen wie Airbnb, 9flats oder Wimdu an Touristen untervermietet. Symbolfoto: dpa

Rhein-Neckar Zeitung

Für das Heidelberger Amtsgerichts ist die fristlose Kündigung eines Mannes rechtens, weil der ohne Wissen der Vermieter seine Wohnung im großen Stil über Internetplattformen wie Airbnb, 9flats oder Wimdu an Touristen untervermietet hat.

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Untervermietung an Touristen kommt einen Mieter teuer zu stehen
Quelle: RNZ

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