
Rhein-Neckar Zeitung
Für das Heidelberger Amtsgerichts ist die fristlose Kündigung eines Mannes rechtens, weil der ohne Wissen der Vermieter seine Wohnung im großen Stil über Internetplattformen wie Airbnb, 9flats oder Wimdu an Touristen untervermietet hat.
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Untervermietung an Touristen kommt einen Mieter teuer zu stehen